Eine bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Rede hält in Vertretung Jan Kürschner!

TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,

in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf haben wir noch weitere wichtige Hinweise bekommen, wie wir ihn verbessern können, beispielsweise in Bezug auf den Datenschutz. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Auch die Zusammenarbeit mit der Opposition im Innen- und Rechtsausschuss war sehr konstruktiv und hat den Gesetzentwurf ebenfalls verbessert.

Im Grunde sind wir uns alle einig und möchten, dass die hybriden Sitzungen möglichst bald eingeführt werden. Uneinigkeit gibt es nur in einem Punkt und das ist die verbindliche Einführung hybrider Sitzungen auf Wunsch einzelner Gremienmitglieder ab 2027.

Zur Verdeutlichung würde ich das gern noch einmal erläutern: Ab sofort ist es vorgesehen, dass Gremien hybride Sitzungen einführen können, wenn sie einen Mehrheitsbeschluss dazu fassen und ihre Hauptsatzung ändern. Dazu braucht es also eine einfache Mehrheit im jeweiligen Gremium. Ab 2027 soll es diese Mehrheit nicht mehr brauchen, wenn ein einzelnes Mitglied oder mehrere Mitglieder digital teilnehmen möchten.

Der Hintergrund ist folgender: Wir möchten, dass auch in Gremien, in denen es keine Mehrheit für hybride Sitzungen gibt, eine digitale Teilnahme möglich gemacht wird. Dieser Punkt, dass ab 2027 auch einzelne Mitglieder des Gremiums digital teilnehmen können, sofern die technischen Möglichkeiten dazu bestehen, ist der Punkt, in dem wir uns nicht einig sind in diesem Haus.

Und es gab auch in der Tat gute Argumente dagegen, keine Frage. Aber eben auch sehr gute Argumente dafür!

Uns geht es darum, mit dieser Regelung mehr Menschen den Zugang zu einem kommunalen Mandat zu ermöglichen. Damit möchten wir eine verbesserte Vereinbarkeit von Ehrenamt, Beruf und Familie erreichen. Nun sind aber die Menschen, die jetzt das Mandat innehaben, dabei nicht unbedingt die Menschen, an die wir dabei denken. Denn eines müssen wir uns immer wieder vor Augen führen: 72 Prozent in den kommunalen Gremien sind Männer. Und das soll sich ändern! Wenn wir also, den Frauenanteil in Gremien signifikant erhöhen möchten, frage ich Sie, ob es dann sinnvoll ist, die Entscheidung darüber dauerhaft den jetzigen Mandatsinhabern zu überlassen.

Mit der verbindlichen Regelung ab 2027 schaffen wir Sicherheit und Planbarkeit für Frauen, die sich bei der nächsten Kommunalwahl 2028 auf ein Mandat bewerben wollen. Wie wichtig die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme für das kommunalpolitische Engagement von Frauen ist, ist auch in den schriftlichen Stellungnahmen deutlich geworden, zum Beispiel von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik kurz EAF, der Stellungnahme des Landesfrauenverbandes und der Stellungnahme der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten.

Diese sprechen sich einheitlich für eine verbindliche Regelung aus. Die EAF fordert die Einführung der verbindlichen Regelung sogar schon ab 2026. Dass die hybride Sitzungsteilnahme ein sehr wichtiger Punkt für die Teilhabe von Frauen an kommunalen Mandaten ist, belegt auch eine Studie, die die EAF vor kurzem im Auftrag des sächsischen Innenministeriums durchgeführt hat.

Eine große Sorge der Kritiker*innen besteht in der technischen Überforderung der Kommunen. Allerdings muss man dabei auch bedenken, dass viele Gemeinden, Städte und auch Kreistage bereits praktische Erfahrungen während der Corona-Pandemie sammeln konnten und es in vielen Gemeinden bereits jetzt zumindest Komponenten gibt, die als Ausstattung für die Video-Konferenzen genutzt werden können. Wie zum Beispiel Mikrofon-Anlagen, Beamer, Leinwände, Laptops und andere digitale Endgeräte.

Daher bin ich auch gegen eine Vorgabe des Landes, welche Technik verwendet werden soll, denn so können die Gemeinden und Kommunen die vorhandenen Ressourcen weiter nutzen. Sehr viele kommunale Gremien warten bereits darauf und stehen schon in den Startlöchern. Von deren Erfahrungen können dann auch anderen Gemeinden profitieren. Selbstverständlich werden wir das aber beobachten. Sollte sich bis Herbst 2026 herausstellen, dass es sich um eine unüberwindbare Hürde für die Gemeinden handelt, sind wir gerne gesprächsbereit, um Anpassungen vorzunehmen.

Ich gehe aber davon aus, dass die Sorgen unbegründet sind und bin überzeugt, dass dieses Instrument sehr gut von den kommunalen Gremien angenommen wird.

Vielen Dank.

Bina Braun

Sprecherin für Bauen, Wohnen, Kommunales, Ländliche Räume