Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Stiftungsuniversität zu Lübeck und des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gesetzesvorschlag der FDP hat grundsätzlich einige gute Ziele, welche jedoch meist durch die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht erreicht werden können. Die vorgeschlagenenVerwaltungsvereinfachungen könnten im Gegenteil zu einem höheren Bürokratieaufwand führen. Wir Grüne schlagen vor, dass bei den Berichtspflichten der Hochschulen eine Reduzierung stattfindet, um so den Verwaltungsaufwand zu verringern.
Bezüglich der Bekämpfung von Antisemitismus halten wir die bestehende Beratungsstruktur für Antidiskriminierung, die explizit auch für das Themenfeld Antisemitismus zuständig ist, für den richtigen Hebel. Eine darüberhinausgehende eigene Beratungsstelle braucht es dafür nicht. Auch die von uns Grünen geforderte und im Aufbau befindliche Stelle der Vertrauensanwält*in gegen Machtmissbrauch kann bei antisemitischen Vorfällen für Beratungszwecke hinzugezogen werden.
Bezüglich der Zivilklausel halten wir das Verbot einer Zivilklausel für den falschen Schritt. Hochschulen sollen auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für oder gegen eine Zivilklausel zu entscheiden. Das ist gelebte Hochschulautonomie. Dies den Hochschulen von vornherein vorzuschreiben, ist kein liberaler Ansatz. Zur Freiheit der Wissenschaft gehört auch, sich eine Zivilklausel geben zu dürfen. Zumal die friedliche und zivile Entwicklung ohnehin eine freiwilligen Selbstverpflichtung ist.
Vielen Dank!

Malte Krüger
Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung
