Kitas brauchen Planungssicherheit

Es gilt das gesprochene Wort!

Die Rede hält in Vertretung Eka von Kalben!

TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes

Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,

wir haben über 1.800 Kitas in Schleswig-Holstein und laut Evaluationsbericht sind etwa 80 Prozent der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, werden also von den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden und kleineren Vereinen und Verbänden betrieben. Diese Trägervielfalt ist wertvoll für die frühkindliche Bildung und muss erhalten bleiben.

All diese Kitas brauchen dringend Klarheit und Planungssicherheit darüber, wie die Betriebskostenfinanzierung ab dem nächsten Jahr weitergeregelt sein wird. Dazu gehört auch die Frage, wer ihre Vertragspartner*innen für die künftigen Finanzierungsvereinbarungen sein werden.

Wie im Mai-Plenum bereits angekündigt, können diese beiden Fragen nicht warten. Deshalb stellen wir mit dem vorliegenden Gesetzesänderungsentwurf ein „Vorschaltgesetz“ der eigentlichen Gesetzesnovelle im Herbst voran.

Beide Änderungspakete müssen in Verbindung zueinander gelesen werden. Die Verlängerung des Übergangszeitraums, die wir heute beschließen, ist vorläufig zu verstehen, Im Herbst-Gesetzgebungsprozess werden die Übergangsregelungen gesetzlich neu verankert und aus den jetzigen Übergangsbestimmungen wird dann dauerhaft das neue Regelsystem.

Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums von Ende 2024 auf 2030 stellen wir jetzt schon klar, dass alle Kitas, die nicht kommunal betrieben werden, auch weiterhin „einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung und die die Finanzierung betreffenden Angelegenheiten mit der Standortgemeinde“ (§ 57 Absatz 2 Satz 1 KiTaG) haben.

Wir stellen weiterhin klar, dass diese Finanzierungsvereinbarungen eine „Fehlbedarfsfinanzierung vorsehen (können)“ und weiterhin die gesetzlich festgelegten „Fördervoraussetzungen sicherstellen (müssen)“ (§ 57 Absatz 2 Satz 2 KiTaG).

Außerdem wird landesrechtlich festgelegt, dass Eigenmittel der Kita-Träger für die Finanzierung der gesetzlichen Standardqualität auch künftig nicht zulässig sein werden. Schon in der alten Planung sollten diese zu Ende des Jahres spätestens gen Null gesetzt sein.

Wir haben in Schleswig-Holstein eine geteilte Finanzierungsverantwortung und es ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten verlässlich und solidarisch ineinandergreifen. Kitas, Träger und Kommunen sollen sich auf verlässliche Rahmenbedingungen einstellen können, denn nur dann kann die frühkindliche Bildung und Betreuung auch Kindern und Eltern die notwendige Verlässlichkeit bieten. Und das muss das gemeinsame Ziel sein.

Die landesgesetzliche Grundlage hierfür legen wir heute. Die Verhandlungen zu den neuen Vereinbarungen vor Ort können also ab Montag losgehen und sollten auch wirklich schnell eingeleitet werden. Entweder mit dem Ziel der Verlängerung bestehender Vereinbarungen oder durch neue schriftliche Absprachen. Es ist wichtig, dass die kommunale Ebene nun ihrerseits zügig Rechtssicherheit für die Kitas schafft und die Schließung neuer Verträge aktiv vorangetrieben werden.

Im letzten Dezember haben Frau Rathje-Hoffmann und ich vorgeschlagen, den ganzen Anpassungsprozess um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Dies haben die kommunalen Landesverbände, so wie alle anderen Akteure auch, vehement abgelehnt und wir haben das akzeptiert. Alle am Finanzsystem Beteiligten haben uns seinerzeit in der Anhörung im Sozialausschuss zugesagt, dass der ambitionierte Zeitplan bis Ende 2024 zu halten sei, und dass wir mit vereinten Kräften an der Umsetzung arbeiten werden.

Die Voraussetzung dafür hat die Landesregierung im Mai mit dem Vorlegen des 10-Punkte-Papiers zur Schließung der Finanzierungslücke über 120 Millionen Euro geschaffen. Wir haben uns auf die im Dezember getätigten Zusagen verlassen und deshalb nun auch die Erwartungshaltung, dass alle Seiten mitziehen.

Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände zur Evaluation vom 30.April 2024, um die Dringlichkeit noch einmal deutlich machen: „Es geht um das wirtschaftliche Überleben vieler Einrichtungen und dabei auch um die Vermeidung von strafbewährtem Unterlassen einer Insolvenzanmeldung durch die Geschäftsführungen. Daher ist frühzeitiges gesetzgeberisches Handeln gefordert.“

Wir handeln heute durch das Vorschaltgesetz und die Gemeinden sind nun ihrerseits am Zug, um die neuen Finanzierungsvereinbarungen auf den Weg zu bringen. Wie ernst die Lage ist, das haben die Kommunalen Landesverbände deutlich formuliert. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass es gelingen wird, die Situation zu entschärfen.

Denn alle Akteure sich sehr bewusst: Erst die Vertragsschließung selbst bringt Sicherheit und Verlässlichkeit für die einzelne Kita und damit auch für die Kinder und Eltern. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz muss erfüllt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Catharina Nies

Sprecherin für Migration, Flucht, Frauen, Gleichstellung, Familie, Kinder, Kita