Koalitionsfraktionen kündigen Dringlichkeitsantrag zur Feststellung der Haushaltsnotlage 2023 an

Zur Ankündigung eines Dringlichkeitsantrags zur kommenden Plenartagung sagen der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch, und der Vorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

„Als Reaktion auf die gestrige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Nachtragshaushalts 2021 des Bundes werden die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Wege der Dringlichkeit einen Antrag zur Feststellung der Haushaltsnotlage 2023 zur kommenden Landtagssitzung stellen.

Das Gericht hatte in seiner Entscheidung unter anderem einen Verstoß gegen den Jährigkeitsgrundsatz bemängelt, nachdem Haushaltsmittel, die aufgrund einer erklärten Notlage in einem Jahr aufgenommen wurden, im Haushaltsjahr zu verausgaben sind und nicht in den Folgejahren verausgabt werden dürfen. Die Folgen der Krisen der vergangenen Jahre bestehen auch in diesem Jahr fort und wirken sich auch im Jahr 2023 auf die Haushaltslage des Landes aus. Zur Einhaltung des Jährigkeitsgrundsatzes und aufgrund der weiterhin bestehenden Auswirkungen auf Schleswig-Holstein müssen wir daher auch für das Jahr 2023 eine außergewöhnliche Notsituation gemäß Artikel 61 Absatz 3 der Landesverfassung feststellen.“