Der Schutz des Trinkwassers ist ein hohes Gut

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 18 – Abwasserdichtheitsprüfungen nur in begründeten Verdachtsfällen

Dazu sagt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

ich denke, wir alle wissen es zu schätzen, dass wir in einem Land leben, in dem wir nur einfach den Wasserhahn aufdrehen und sauberes Wasser unbedenklich direkt aus dem Hahn trinken können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. In vielen Regionen der Welt gibt es das so nicht.

Das liegt zum Teil an den natürlichen Voraussetzungen. Wir leben in einer Region, in der die Grundwasserneubildungsrate, trotz des auch hier bereits spürbaren Klimawandels, höher liegt als der Verbrauch. Aber es liegt auch an der Gesetzgebung, die ein hohes Schutzniveau beim Gewässerschutz vorsieht.

In Schleswig-Holstein beziehen wir unser Trinkwasser fast ausschließlich aus dem Grundwasser. Der Schutz des Trinkwassers ist ein hohes Gut. Deshalb gelten auch in Wasserschutzgebieten, also den Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung, noch einmal besondere Vorschriften.

Dazu gehört auch die Verpflichtung der Hausbesitzer*innen, die Dichtigkeit ihrer Abflussrohre zeitnah überprüfen zu lassen. Die FDP, in ihrem stetigen und eifrigen Kampf gegen Bürokratie und Paragraphendschungel, möchte diese nun lockern. Es kommt eben vor, bei allzu Eifrigen, dass sie das Kind mit dem Bade ausschütten.

Wenn ein Rohr verstopft ist, merken wir das meistens ziemlich schnell und werden unverzüglich den Klempner anrufen. Ein größeres Leck, etwa wenn ein Rohr platzt und es nach außen sichtbar wird oder sich geruchlich bemerkbar macht, wird man auch, schon im eigenen Interesse, ebenfalls möglichst zügig beheben lassen.

Ich weiß nicht, ob es das ist, was die FDP in ihrem Antrag mit „begründetem Verdacht“ meint, dass es suppt und stinkt. Aber kleinere Schäden, kleine Undichtigkeiten, die nicht unmittelbar dem Grundstückseigentümer selbst, aber der Allgemeinheit schaden, werden eben über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht auffällig, unter Umständen gar nicht bemerkt.

Denn: Abwasserrohre verlaufen im Erdreich, das heißt, sie sind unsichtbar. Doch diese Rohre halten nicht ewig. Es liegt in der Verantwortung der Grundstückseigentümer*innen, sie in gewissen Abständen auf Schadhaftigkeit zu überprüfen. Dies ist im Sinne des Vorsorge- und des Verursacherprinzips und das sollte eigentlich unmittelbar einleuchten.

Die Verpflichtung ist auch rechtlich verankert, und zwar im Wasserhaushaltsgesetz, dem WHG des Bundes. Demnach dürfen Abwasseranlagen, hierzu gehören auch Grundstücksentwässerungsanlagen, nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Und die Betreiber*innen, bei privaten Grundstücken sind das eben die Grundstückseigentümer*innen, sind verpflichtet, den Zustand und die Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu überprüfen, beziehungsweise dies durch eine geeignete Stelle vornehmen zu lassen.

Näheres regelt eine DIN-Norm, in der die dazu in der Fachwelt anerkannten Regeln der Technik dargestellt sind, und die bundesweit verbindlich gilt. Der Antrag der FDP stellt die Aufforderung an das Land dar, diese verbindliche Regelung doch bitte zu ignorieren.

Ich denke, die Landesregierung handelt maßvoll und angemessen, indem sie die Frist für die Erstprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten vor kurzem noch einmal verlängert hat – bis zum Jahr 2040. Es kann jedoch nicht im Interesse des Allgemeinwohls sein, dies noch weiter aufzuweichen. Trinkwasserschutz muss Vorrang haben. Denken Sie daran, wenn sie demnächst wieder ein Glas frisches Wasser aus der Leitung trinken, und lehnen Sie mit uns den Antrag der FDP ab.

Vielen Dank.

Dirk Kock-Rohwer

Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch