Strom- und Wärmespeicher ermöglichen 31. Januar 2025 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 33 – Privilegierung von Batteriespeichern, Wärmespeichern und Anlagen zur klimaneutralen Wärmeerzeugung ermöglichen Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck: Sehr geehrte Damen und Herren, Stand 2023 stammen über 88 Prozent des bei uns erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien. Mehr als die Hälfte davon ernten wir mit unserem üppigen Wind an Land. Am Rande sei erwähnt, dass in Schleswig-Holstein jährlich rund eine Milliarde Euro in Wind und Sonne investiert werden. Und eine weitere positive Nachricht ist: In Schleswig-Holstein wird immer weniger Strom abgeregelt. Waren 2019 noch 17 Prozent des Winds an Land betroffen, sind es 2023 nur noch vier Prozent. Das ist auch dem Netzausbau zu verdanken. Diese vier Prozent sind aber trotzdem nicht wenig Strom, der ungenutzt bleibt: Immerhin sind das 941 GWh. Das entspricht zweidrittel des jährlichen Stromverbrauchs der Stadt Lübeck oder die Hälfte des Stromverbrauchs der Stadt Kiel. Folgende Möglichkeiten haben wir, um die Abschaltungen weiter zu reduzieren und unsere Stromnetze ausgeglichener zu belasten: Stromnetze weiterentwickeln, größere Verbraucher, beispielsweise indem sich neue Klein- und Mittelständische Unternehmen in den Stromreichen Regionen ansiedeln, Verbrauche, da wo es effektiv ist, flexibilisieren und Energie speichern, um sie später nutzbar zu machen. Sinnvollerweise sind die Batteriespeicher in der Nähe von Erzeugungsanlagen, die im Außenbereich sind, denn dort existieren bereits die nötigen Netzanschlüsse. Schon jetzt ermöglicht das Baugesetzbuch, dass „Vorhaben“ der „öffentlichen Versorgung“ mit Strom und auch Wärme möglich sind. Näher werden in §35 BauGB Windenergie- und PV-Anlagen geregelt. Speicher jedoch nicht. Das hinterlässt teils Unklarheiten für die Genehmigungsbehörden. Bei einer Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages im Oktober 2024 wurde auch von der Energiewirtschaft vorgeschlagen, dass in §35 BauGB die Batteriespeicher von der Privilegierung der Energieerzeugungsanlage umfasst werden sollen, und dass sie im Außenbereich privilegiert zulässig sein könnten. In Schleswig-Holstein sind derzeit zwei Großspeicher geplant, in Schuby und in Bolingstedt. Sie können rechnerisch mindestens 50.000 Haushalte einen ganzen Tag mit Strom versorgen. Für eine erfolgreiche Energiewende in allen Sektoren und bei dem hohen Grad an Dezentralisierung der erneuerbaren Energien reicht dies aber nicht. Schleswig-Holstein stellt aber die Gleise bereits in die richtige Richtung und gestaltet die Rahmenbedingungen für Investitionen in Speicher, sodass sie unserer Transformation dienen. Mehr als acht GW Batteriespeicher werden in Schleswig-Holstein jetzt geplant. An dieser Stelle möchte ich dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur für die Speicherinitiative mit der EKSH bedanken. Diese Initiative soll für die nötigen Rahmenbedingungen sorgen. Aber nicht nur Strom kann gespeichert werden, auch Wärme. Das hilft der kommunalen Wärmeversorgung in den verschiedensten Fällen. Stellen wir uns vor, dass ein Gewerbegebiet tagsüber, während die Betriebe arbeiten, Abwärme produziert und diese mittels eines Speichers am Abend in ein Wärmenetz speist. Oder der Einsatz saisonaler Speicher, die überschüssige Energie aus den Sommermonaten für den Winter bewahren. Solche Lösungen sind nicht nur klug, sondern auch dringend notwendig, um die Wärmewende mit erneuerbaren Energien zu unterstützen. Zu guter Letzt möchte ich auch zu bedenken geben, dass Strom- und Wärmespeicher auch eine Rolle beim Aspekt der Energiesicherheit und Widerstandsfähigkeit spielen können. Wir sollten nicht auf sie verzichten. Wir sollten sie ermöglichen. Und deshalb freue ich mich auf ihre Zustimmung zu dem Antrag. Vielen Dank! Ulrike Täck Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft Webseite von Eka von Kalben Eka von Kalben auf Instagram LinkedIn E-Mail an Eka von Kalben Mehr erfahren