Innen & Recht

Kommunalwahlrecht: Sperrklausel ist verfassungswidrig

Bekanntlich gelten sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach Artikel 4 Absatz 1 unserer Landesverfassung für Wahlen fünf Grundprinzipien: Die Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl. Durch eine Sperrklausel wird das Prinzip der Gleichheit der Wahl eingeschränkt und zwar hinsichtlich der Erfolgswertgleichheit sowie hinsichtlich der Chancengleichheit.

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