Das Landesbeamtengesetz enthält viele gute Punkte und eine Vielzahl von Verbesserungen, die uns der Zukunft insgesamt einen großen Schritt näher bringen.
Wir legen heute in zweiter Lesung ein sehr gutes Strafvollzugsgesetz für Schleswig-Holstein vor, das dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und dem Angleichungsgrundsatz im Strafvollzug entspricht.
Welche Szenarien sind für Schleswig-Holstein realistisch? Mit welchem Tätertyp müssen wir hier rechnen? Müssen Polizei und der Verfassungsschutz personell verstärkt werden?
Anstatt einer Aufrüstung der Polizei mit militärischem Gerät braucht es eine vernünftige soziale Präventionsarbeit und Sozialpolitik, um einer möglichen Radikalisierung entgegenzuwirken.
Wir Grünen haben in der Koalition dafür gekämpft, dass eine Regelung für eine Karenzzeit für MinisterInnen gefunden wird. Wir haben eine Lösung gefunden, die für möglichst viele der Betroffenen tragbar ist.
Das Recht zur Nutzung von Schusswaffen innerhalb der Justizvollzugsanstalten ist für manche Bedienstete ein hochemotionales Thema. Das ging aus den Anhörungen, in denen auch die Gewerkschaften sich umfangreich eingebracht haben, durchaus hervor.
Mit der Transparenznovelle verwirklicht die Küstenkoalition ein weiteres Großprojekt aus dem Innen- und Rechtsbereich des Koalitionsvertrages. Dort haben wir uns verpflichtet, im Laufe der Legislaturperiode Transparenz und aktive Informationsfreiheit deutlich weiterzuentwickeln und uns Grünen war dies ein besonderes Anliegen.
Diese rassistische Tat ist abscheulich. Der offensichtlich bekundete Hass auf Muslime wird durch RechtspopulistInnen und ihre menschenverachtenden Aussagen geschürt.
Es bleibt dabei, dass die bisherigen Fallzahlen beim Wohnungseinbruch im Jahr 2016 im Verhältnis zu den Vorjahren rückläufig sind. Im Monat Mai gab es im Vergleich zu den Vorjahren die niedrigste Zahl an Einbrüchen seit fünf Jahren.
Wir Grüne begrüßen diese sachgerechte Entscheidung der zuständigen Disziplinarbehörde ausdrücklich. Der Ausgang des Disziplinarverfahrens bleibt abzuwarten. Bis dahin gilt auch im Disziplinarverfahren das Prinzip der 'Unschuldsvermutung'.