Wir bedauern, dass es zurzeit kein Einvernehmen für den Fortgang des Projekts "Selbstverwaltung der Justiz" gibt. Schleswig-Holstein sollte aber nach wie vor eine Vorreiterrolle spielen.
Nach intensiven Beratungen haben sich die Fraktionen der Küstenkoalition auf einen gemeinsamen Änderungsantrag zum Versammlungsgesetzentwurf der FDP-Fraktion geeinigt.
Nach meinen Informationen, sowohl als Mitglied des Petitionsausschusses als auch als Anstaltsbeiratsmitglied der Justizvollzugsanstalt Lübeck, hat sich die Situation inder letzten Zeit aber verbessert.
Die Landesregierungen in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben heute beschlossen, erneut eine Bundesratsinitiative zur sofortigen Abschaffung des Optionszwangs zu starten.
Für den Datenschutzbeauftragten des Landes soll nach der Gesetzesänderung gelten, was für den Flüchtlingsbeauftragten, den Behindertenbeauftragten und die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten schon längst gilt: Sie werden jeweils für 6 Jahre gewählt und eine Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
Als Initialzündung für eine umfassende Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch hat die Initiative aus dem Hause Spoorendonk schon jetzt dazu geführt, dass nach mehreren vergeblichen Anläufen die in Lehre und Rechtsprechung dringend geforderte Gesamtreform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch wieder auf der Tagesordnung steht.