Mit dem Gesetz zur Landesentwicklungsplanung tun wir einen entscheidenden Schritt, um die Lebensqualität überall zu erhalten und die verschiedenen Regionen zu festigen.
Bei genauer Betrachtung geht es in Ihrem Antrag um Gewaltenteilung. Noch präziser: Um die von Einflüssen der Exekutive weitgehend befreite, selbstverwaltete Justiz.
Die aufgetretenen Probleme sind eindeutig nicht auf spezielle Unzulänglichkeiten in Schleswig-Holstein zurückzuführen. Sie haben systemische Ursachen, die in allen Bundesländern in ähnlicher Weise zu Schwierigkeiten führen.
Ich muss bekennen, dass auch ich enttäuscht bin. Enttäuscht vom Koalitionsvertrag der Großen Koalition, der nun doch nicht die doppelte Staatsbürgerschaft enthält, wie Sigmar Gabriel vor der Bundestagswahl versprochen hatte.
Die gesellschaftliche Debatte in den letzten Wochen über die Notwendigkeit, Chancen und Herausforderungen der Zuwanderung in die Bundesrepublik macht eines absolut deutlich: Alle staatlichen Institutionen sowie Versorgungs- und Vorsorgesysteme müssen sich zukünftig viel intensiver als bisher mit dieser Herausforderung auseinandersetzen und eigene Konzepte entwickeln.
Die Opposition muss sich schon entscheiden: Will sie nun, dass die Landesregierung vor einer Entscheidung mit den Kommunalen Spitzenverbänden redet und einigt oder nicht?
Es war schön zu hören, dass Minister Breitner der SPD sowie der CDU-Fraktion ausdrücklich empfohlen hat, bei den eigenen Bundestagsabgeordneten für den aktuellen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Abschaffung der Optionspflicht im Bund zu werben. So ließen sich am schnellsten klare Verhältnisse schaffen.
Positiv zu vermerken ist, dass das hochproblematische Mittel der Inhaftierung völlig unschuldiger Menschen zur Abschiebung von den Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein nur sehr zurückhaltend angewendet wird.
Jahrhundertealte Verträge haben Staat und Kirchen eng aneinander gebunden. Eine richtige Trennung zwischen "Altar und Thron" existierte nicht. Es gibt guten Grund, die intransparenten Verträge aus alten Zeiten abzulösen, auch im Interesse der Eigenständigkeit der Kirche.