Wir müssen eine gesellschaftliche Debatte darüber führen, wie wir unsere Feiertage gestalten wollen und was wir vorschreiben dürfen. Nicht nur in unserer Partei sind wir uns darüber uneins. Daher finde ich es richtig, dass wir im Ausschuss den Gesetzentwurf weiter beraten werden.
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen die Grundrechtecharta der EU. Das ergab ein am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichtes Rechtsgutachten des Generalanwaltes.
Wir begrüßen die Vereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden zur Konnexität. Auf kommunaler Ebene werden besonders wichtige Entscheidungen für die BürgerInnen getroffen. Dafür brauchen sie eine angemessene Ausstattung.
Es handelt sich bei einer solchen Speicherung um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt.
Unser gemeinsames Erkenntnisinteresse an der aufgeworfenen Frage ist politisch begründet. Denn es liegen deutliche Anhaltspunkte dafür vor, dass auch Landtag und Verwaltung in Schleswig-Holstein in der frühen Nachkriegsgeschichte in besonderer Weise Schlupfwinkel für Nationalsozialisten gewesen sind.