Wie bei der Vorratsdatenspeicherung und der Rasterfahndung musste auch bei der Antiterrordatei das Bundesverfassungsgericht jetzt korrigierend eingreifen.
Es bleiben noch offene Fragen zu den Aktivitäten der NSU in Schleswig-Holstein, die im Verfassungsschutzbericht leider nicht beantwortet werden können.
Frauen- und Opferberatungsstellen im Land müssen in die Lage versetzt werden, flächendeckend und effektiv über die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung zu unterrichten. Denn ein Angebot, das nicht ausreichend bei den potentiell Betroffenen bekannt ist, kann im Bedarfsfall auch nicht wahrgenommen werden.
Gerade bei einem Thema, wie dem Vertrauen in die Mitglieder des Landtages, würde es allen Fraktionen gut zu Gesicht stehen, an einem Strang zu ziehen. Hierbei müssen besondere Gesichtspunkte wie die bei BerufsgeheimnisträgerInnen berücksichtigt werden. Schade dass sich die Piraten stattdessen mit dem Gewinn des billigen Populismus an die Öffentlichkeit gewandt haben.
Zu den Auseinandersetzungen zwischen Polizei und FlüchtlingsaktivistInnen am Montag vor der Landesunterkunft in Neumünster sagt der Sprecher für Menschenrechte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen:
Die gewaltsame Auflösung der Demonstration vor der Landesunterkunft am Montag wirft Fragen auf, die die Polizeiführung beantworten muss. Ich hätte mir gewünscht, dass nach den Auseinandersetzungen in Köln in der vorigen Woche, die Polizei verstärkt auf Deeskalation und Kommunikation setzt.
Thilo Weichert haben wir es zu verdanken, dass die Bedrohungen des Datenschutzes immer wieder in den Fokus rücken. Nicht nur die immer größere Sammelwut durch staatliche Behörden, sondern in neuerer Zeit in stärkerem Maße auch Entwicklungen im Bereich der sozialen Netzwerke und der Privatwirtschaft stellen eine immer größere Gefahr für den Datenschutz dar.
Immer mehr Menschen sind der festen Überzeugung, die Gefahr, Opfer einer Straftat zu werden, würde immer größer. Dies entspricht aber nicht den Zahlen der Kriminalstatistik, sondern im Gegenteil sind diese bei den allermeisten Delikten rückläufig.
Die vom Innenministerium als Rechtfertigung für den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht angeführten Beispiele - Handy-Ortung vermisster Personen, Identifizierung einer anonymen Selbstmordankündigung im Internet - können bestenfalls für die Gefahrenabwehr durch die Polizei gelten, nicht für die Informationsinteressen der Schlapphüte. Immerhin geht es um das behördliche Knacken von Passwörter, Pins und PUKs, die unsere intimsten Daten schützen sollen.
Wir stehen zum SSW als Stimme der dänischen Minderheit und zur Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Klausel. Kubicki und Co. hätten während der letzten Legislatur genug Zeit gehabt, das Wahlrecht zu ändern. Die nun eingereichten Klagen sind mehr als durchschaubare Manöver von einer Seite, der Minderheitenschutz nur auf dem Papier etwas gilt.
Jugendliche mit Migrationshintergrund müssen sich mit Erreichen ihrer Volljährigkeit entscheiden: Sollen sie die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern annehmen und sich damit zu ihren Wurzel bekennen oder sollen sie die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und damit die vollen Rechte in dem Land bekommen, in dem sie leben und in dem sie aufgewachsen sind?