Wir Grünen begrüßen das Zustandekommen des Staatsvertrages mit Hamburg über die Sicherungsverwahrung. Unsere Partei ist bekanntlich ohnehin für eine intensivere Kooperation der nördlichen Bundesländer, auch auf vielen anderen Feldern.
Bevor die Debatte eine völlige Schieflage bekommt, nämlich, ob das Stoiber-Zitat richtig oder falsch ist, werde ich meinen Einspruch gegen den Ordnungsruf zurücknehmen, um auf den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung zurück zu kommen. Der besteht darin, dass Rassismus bis weit in die Mitte der Gesellschaft reicht und die Anheizung entsprechender Ressentiments ein Spiel mit dem Feuer sein kann. Diesen Zusammenhang in einer Landtagsrede zu benennen, ist von der freien Meinungsäußerung gedeckt und rechtfertigt keinen Ordnungsruf.
Noch immer werden viel zu viele Menschen − ob im Alltag oder im Beruf − aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung benachteiligt. Die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle war uns Grünen immer eine Herzensangelegenheit.
Die Anhörung hat ergeben, dass niedrige Hürden für Bürgerbegehren zu einem besseren Dialog zwischen Kommunalvertretung und EinwohnerInnen führen. Dies bewirkt eine Befriedung bereits im Vorfeld umstrittener Projekte, weil gemeinsame Lösungen gefunden werden können.
Es sind die Freunde von „big brother is watching you“ wie der Bundesinnenminister Friedrich, die keine Gelegenheit auslassen, ihre Vorstellungen von einem totalitären Überwachungsszenario Wirklichkeit werden zu lassen.
Ein Leben in Freiheit ist der Kern der Menschenwürde. Darum ist das böse Kanzlerwort: „Wegschließen – und zwar für immer“, das seit 2001 die Diskussion in Deutschland geprägt hat, völlig undiskutabel und muss der Vergangenheit angehören.
Es ist es das Merkmal des Rechtsstaats, ein System aus „Checks & Balances“ zu errichten, das Fehler gemeinsam zugunsten derjenigen vermeidet, deren Grundrechte berührt sind.
Wir müssen erkennen, dass der Kampf gegen die Neonazis vor allem eine von demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort getragene Aufgabe ist. Diese ehrenamtliche Arbeit verdient die gebührende materielle und ideelle Unterstützung durch die Landespolitik.