Über die Verwendung der Gewinne der Investitionsbank sollte das Parlament entscheiden 26. Februar 2025 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 8 – Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Investitionsbank Schleswig-Holstein als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt: Sehr geehrte Damen und Herren, die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist seit vielen Jahren ein wichtiger Akteur und Partner bei der Gewährung und Abwicklung von Förderprogrammen für unser Land: Für die Wirtschaft, für Gründer*innen, für unsere Kommunen, für Wohnungsbau und -sanierung, für die Energiewende, um nur einige Themenfelder zu nennen. In den letzten Jahren war die Bank mit diesem Geschäftsmodell erfolgreich. Nachdem die Bank zunächst Vorsorge getroffen hat, um mit Eigenkapitalpuffern die Risikovorsorge für Stressszenarien wie zum Beispiel Bankenkrisen zu verbessern, ist die Situation mittlerweile so, dass mit höheren Gewinnen zu rechnen ist. Die Aufgabe der Risikosteuerung der Bank liegt dabei eindeutig in der Hand des Vorstands. Dazu gehört auch die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken. Es ist und bleibt eine operative Aufgabe, die Stabilität der IB.SH zu sichern und sie auf mögliche Krisenszenarien vorzubereiten. Heute geht es aber nicht um die Höhe des Gewinns, denn darüber entscheidet die Gewährträgerversammlung der IB.SH auf Vorschlag des Vorstands, sondern um dessen Verwendung. Und hier haben wir aufgrund der zukünftig höheren Zuführungen an das Land eine neue Situation, so zumindest die Erwartung. Bislang entscheidet darüber gemäß § 10 Abs. 2 IBG die Landesregierung, und zwar im Rahmen des für die Förderzwecke der IB.SH eingerichteten Zweckvermögens. So hat es der Landtag vor über 20 Jahren beschlossen. Im Finanzausschuss hat die Landesregierung im Januar nun den Förderfonds IB.SH als Instrument für die Verwendung zukünftiger Überschüsse vorgestellt. Das Ziel ist, diese Mittel im Rahmen der Förderzwecke der IB.SH zügig und flexibel einsetzen zu können, insbesondere für die Wohnraumförderung und die Krankenhausfinanzierung. Das ist zunächst eine transparente und praktikable Lösung. Allerdings scheint mir die Frage in der Tat berechtigt, ob und wie künftig dabei mehr parlamentarische Kontrolle und Steuerung ermöglicht werden kann. Insofern begrüße ich die Initiative von SPD, FDP und SSW, denn das Haushaltsrecht liegt bei der Exekutiven und dazu gehört nach meinem Verständnis auch die Verwendung von Überschüssen aus der IB.SH, die in den Landeshaushalt fließen. Dafür benötigen wir eine Lösung, die einerseits den Ansprüchen des Parlaments Rechnung trägt, andererseits aber auch berücksichtigt, welche umfangreichen vertraglichen Bindungen die Landesregierung mit der IB.SH eingeht, zum Beispiel im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die genaue Ausgestaltung einer Beteiligung des Landtags scheint mir allerdings in dem vorliegenden Entwurf noch nicht ausreichend geregelt zu sein. Diese Probleme lassen sich aber sicher im weiteren Gesetzgebungsverfahren lösen. Vorstellbar wäre aus meiner Sicht zum Beispiel ein Beschluss durch den Finanzausschuss, der regelmäßig zusammentritt und damit schnell handlungsfähig ist. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit bereits in vielen Bereichen bewährt. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. Vielen Dank! Oliver Brandt Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal Link Oliver Brandt auf Instagram Facebook Oliver Brandt auf LinkedIn E-Mail an Oliver Brandt Mehr erfahren