Vorschlagsrecht bedeutet nicht Wahlpflicht

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zur Wahl der Ausschussvorsitzenden im Kreistag Pinneberg und Stormarn sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:

Es ist gut, das jetzt bestätigt wurde: Niemand kann gezwungen werden, eine Person in ein Amt zu wählen. Kommunalpolitiker*innen müssen nicht die Wahlvorschläge aller Fraktionen akzeptieren. Die Fraktionen haben ein Vorschlagsrecht, aber das ist eben nur das Recht, einen Vorschlag zu machen. Und der muss nicht angenommen werden. Die Kommunalpolitiker*innen können frei entscheiden, ob sie einem Wahlvorschlag folgen und die vorgeschlagene Person in ein Amt wählen oder nicht. Und das ist gut so.

Bina Braun

Sprecherin für Bauen, Wohnen, Kommunales, Ländliche Räume