Wir reagieren auf aktuelle Entwicklungen

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 7B – Entwurf eines 2. Nachtragshaushaltsgesetzes 2023

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen zweiten Nachtragshaushalt reagieren wir auf aktuelle Entwicklungen, die eine Anpassung des Haushalts 2023 erforderlich machen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass die Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Ostsee-Sturmflut im Oktober 2023 nun schnellstmöglich finanziell unterstützt werden können.

Mit einer haushaltsgesetzlichen Ermächtigung schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass unsere Ministerien die nötigen Haushaltstitel einrichten und Ausgaben tätigen können. So können Maßnahmen zum Wiederaufbau nach der Jahrhundertflut an der Ostsee zügig umgesetzt werden.

Damit ist der Weg bereitet, dass Auszahlungen an Kommunen zeitnah erfolgen können, sobald die entsprechenden Förderrichtlinien vorliegen, und nicht erst mit dem Beschluss des Haushalts 2024 im März.

Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Finanzierung des Wiederaufbaufonds verständigt. Zu hoffen bleibt, dass in den weiteren Gesprächen auch noch eine Beteiligung des Bundes an den finanziellen Folgen der Sturmkatastrophe erreicht werden kann.

Mit einer weiteren Ermächtigung stellen wir klar, dass notwendige Darlehen in Folge der Ostseesturmflut im Haushaltsvollzug 2023 kreditfinanziert werden können. Als sogenannte finanzielle Transaktionen sind sie vermögensneutral und daher nicht schuldenbremsen-relevant.

Auf diese Weise können wir nunmehr die Rücklagen im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz wieder aufstocken, nachdem wir sehr schnell gehandelt und aus diesen Rücklagen 20 Millionen Euro kurzfristig für das Darlehensprogramm an Privatpersonen und Gewerbetreibende in Folge der Ostsee-Sturmflut bereitgestellt hatten. Diese Rücklagen sind damit wieder in gleicher Höhe vorhanden.

Der zweite inhaltliche Aspekt des Nachtragshaushalts ist die finanzielle Absicherung der Ansiedlung von Northvolt. Diese Ansiedlung ist eine Riesenchance für Schleswig-Holstein auf dem Weg zur Energiesouveränität und zum klimaneutralen Industrieland. Hier gehen wir nun den nächsten Schritt.

Wir schaffen eine neue haushaltsgesetzlichen Ermächtigung, damit die Staatskanzlei und das Wirtschaftsministerium eine Rückbürgschaft gegenüber dem Bund von bis zu 300 Millionen Euro eingehen dürfen. Damit beteiligt sich das Land an einer Absicherung möglicher Verluste des Bundes aus einer Wandelanleihe, die die KfW-Bank an Northvolt geben soll.

In Schleswig-Holstein wissen wir, dass die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auch tatsächlich eintreten kann. Wir sind in diesem Fall aber überzeugt, dass die Ansiedlung eine Erfolgsgeschichte wird und daher bereit, das Risiko gemeinsam mit dem Bund zu tragen.

Da die Ermächtigung eine Zustimmung des Finanzausschusses zu einer Vereinbarung mit dem Bund umfasst, ist hier auch eine ausreichende parlamentarische Beteiligung gewährleistet.

Wir werden daher dem vorliegenden Nachtragshaushalt zustimmen.

Vielen Dank!

Oliver Brandt

Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal