Mehr Wohnraum auf gleicher Fläche ermöglichen

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 30 – Erste Lesung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

Dazu sagt die baupolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Bina Braun:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Abgeordnete,

dass wir in Schleswig-Holstein zu wenig bezahlbaren Wohnraum haben, hat viele Gründe. Einer davon ist eine Wohnraumnutzung, die sich über die Lebensphasen hinweg oft nicht mehr an die tatsächliche Haushaltsgröße anpasst. Kinder ziehen aus, Partner*innen versterben, Lebenssituationen ändern sich. Häufig bleiben dann ein oder zwei Menschen in Häusern wohnen, die einmal für eine große Familie gebaut wurden.

Wie der SPD-Antrag richtig feststellt, ist die Zahl der Einpersonenhaushalte in Schleswig-Holstein deutlich gestiegen und die durchschnittliche Personenzahl pro Haushalt gesunken.

Die entscheidende Frage ist: Welche Instrumente sorgen für mehr bezahlbaren Wohnraum? Ist die umfangreiche Förderung, um überhaupt erstmal die Bereitschaft zu wecken, Einliegerwohnungen einzubauen, der richtige Ansatz?

Eher nicht, denn die Umfrage des Verbands Wohneigentum zeigt auf, wie sensibel das Thema ist. Mehr als zwei Drittel der Befragten lehnen Maßnahmen zum flächensparenden Wohnen ab. Nur ein knappes Drittel ist überhaupt dem Grunde nach offen für Teilen, also den Einbau einer Einliegerwohnung, Untervermieten oder Umzug.

Wohnen ist verständlicherweise ein emotionales Thema: Zuhause bedeutet Nachbarschaft, Sicherheit, Unabhängigkeit und vieles mehr. Menschen empfinden solche Debatten deshalb schnell als Eingriff in ihre persönliche Lebensführung. Aus diesem Grund müssen wir vorsichtig sein, nicht zu suggerieren, zur Lösung des Wohnungsproblems müssten ältere Eigentümer*innen Wohnraum abgeben.

Die Umfrage benennt als größtes Hindernis für Umzug oder Wohnraumtausch im Wesentlichen einen entscheidenden Faktor: Fehlenden geeigneten Alternativwohnraum. 78 Prozent nennen das als entscheidendes Hindernis. Dagegen arbeiten wir auf vielen Ebenen. Ich möchte im Folgenden drei konkrete Ansätze nennen:

  1. Die massiven Investitionen in die soziale Wohnraumförderung:
  2. Fortschreibung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens:
  3. Abbau von Hürden für Umbau im Bestand

Allein für das laufende Jahr stehen knapp 400 Millionen Euro zur Verfügung; damit sollen mehr als 1.800 bezahlbare Wohneinheiten gefördert werden. Insgesamt entstehen in diesen Projekten mehr als 4.200 geförderte und frei finanzierte Wohneinheiten.

Seit Februar 2025 werden kleine Wohnungen und flächensparende Bauweisen in Gemeinden ohne unbegrenzte Wohnbauentwicklung nur noch zur Hälfte statt wie bisher zu zwei Dritteln angerechnet. Das betrifft etwa kleinere Mehrfamilienhäuser, Dachausbauten und kleine Wohnungen bis 50 Quadratmeter.

Hierdurch wird es deutlich leichter, im ländlichen Raum mehr Geschosswohnungsbau, mehr flächensparende Gebäude und mehr kleine Wohneinheiten zu ermöglichen.

Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Landesbauordnung gehen wir einen sehr konkreten Schritt. Wir wollen Umbau zu Wohnraum und Aufstockung erleichtern. Wer vorhandene Gebäude nutzt, und somit Flächen spart und das Klima schont, der soll nicht an Regeln scheitern, die eigentlich für den Neubau gedacht sind.

Konkret geht es darum, Umnutzung von Gewerbe- und Büroflächen, Aufstockungen und Dachgeschossausbauten zu erleichtern, wenn sie der Wohnraumschaffung dienen. Abstandsflächen werden nicht neu aufgerollt, solange die bestehenden Außenmaße grundsätzlich eingehalten werden. Bei bestimmten Brandschutzanforderungen wird anerkannt, dass bestehende Gebäude andere Voraussetzungen haben als Neubauten.

Gleichzeitig bleibt klar: Sicherheit wird nicht aufgegeben. Die Erleichterungen gelten nur unter Bedingungen, etwa bei notwendigen Abschlüssen und Anforderungen an Decken und Rettungswege.

In der Gebäudeklasse 1 sollen freistehende Gebäude bis sieben Meter Höhe und bis 400 Quadratmeter Gesamtfläche künftig nicht mehr nur bis zu zwei, sondern bis zu sechs Nutzungseinheiten umfassen können. Das kann kleinere Gebäude mit mehr Einheiten erleichtern und damit mehr Wohnraum auf gleicher Fläche ermöglichen.

Die fehlenden Wohnungen entstehen dadurch nicht über Nacht. Aber es wird einfacher, die Potenziale zu heben, die längst in unseren Städten und Gemeinden vorhanden sind. Mit alledem schaffen wir Strukturen, damit freiwillige Wohnveränderung tatsächlich möglich wird. Das ist wirkungsvoller als die von der SPD vorgeschlagene Maßnahme.

Deshalb lehnen wir den SPD-Antrag ab und freuen uns auf die Beratung der LBO-Änderungen im Ausschuss.

Vielen Dank!

Bina Braun

Sprecherin für Bauen, Wohnen, Kommunales, Ländliche Räume