Wir halten diesen Antrag für unbegründet und werden ihn ablehnen

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 19 – Missbilligungsantrag zum Umgang der Sozialministerin mit der Aktenordnung

Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Lasse Petersdotter:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin bis heute vom Aufklärungsinteresse der Opposition nicht überzeugt. Ausgangspunkt dieser Diskussion war eine kleine Anfrage der FDP. Die Staatssekretärin im Sozialministerium hatte früher als geplant aufgehört und der Kollege Vogt wollte die Hintergründe hierzu näher erläutert bekommen. In der Antwort wurde darauf verwiesen, dass die Staatssekretärin auf eigenen Wunsch ausgeschieden ist. Ich finde es richtig, eine solche Entscheidung nicht noch näher begründen zu müssen. Die FDP und die SPD waren mit der Beantwortung dennoch unzufrieden. Dazu werden wir sicherlich nicht mehr einer Meinung werden.

Der zweite Strang des hier vorliegenden Antrages dreht sich um die Aktenordnung. Hierzu muss einmal vorweg betont werden: Die Trennung von einer Staatssekretärin muss nicht begründet werden. Außerdem lohnt es sich, nochmal daran zu erinnern, was eigentlich der Zweck einer Akte ist. Eine Akte soll Entscheidungen nachvollziehbar machen, etwa für eine wirksame Wissenskontinuität. Also nochmal: Eine Akte muss Entscheidungen nachvollziehbar machen. Und ich würde sagen, die Entscheidungen waren nachvollziehbar.

Häufig geht es außerdem noch um die Frage, ob die Funktion automatisch löschender Nachrichten in Messengerdiensten aktiviert sein darf. Ja, diese Funktion darf genutzt werden. Trotzdem müssen aktenrelevante Inhalte veraktet werden. Dass Inhalte auch erst nach reichlich zeitlichem Verzug aktenrelevant werden können, ist kein neues Dilemma. Wir kennen es etwa von entsorgten Briefen. Aus Sicht der Cybersicherheit halte ich es für dringend sinnvoll, die Funktion der automatisch löschenden Nachrichten zu nutzen.

So wie bei jedem Missbilligungsantrag in diesem Haus in den vergangenen vier Jahren wird auch dieser keine Mehrheit finden. Wir halten diesen Antrag für unbegründet und werden ihn ablehnen.

Vielen Dank!