Alleinerziehende mit geringem Einkommen verdienen besondere Unterstützung 27. Februar 2025 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 29 – Alleinerziehende steuerlich entlasten Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt: Sehr geehrte Damen und Herren, Alleinerziehende stehen unter besonderem Druck. Sie müssen Beruf, Kinderbetreuung und Haushalt unter einen Hut bekommen und sind besonders armutsgefährdet. Laut Familienreport 2024 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt das Einkommen deutlich unter dem von Paarfamilien. Daher halte ich es für richtig, diese besonders vulnerable Gruppe zu unterstützen. Die letzte Bundesregierung hatte eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die insbesondere auch Alleinerziehenden helfen. Neben allgemeinen, krisenbedingten Entlastungsmaßnahmen wie dem Kinderbonus gab es unter anderem Erhöhungen bei Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss sowie die Einführung eines Sofortzuschlags für bedürftige Kinder. Und die Ampel hat auch den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach seiner Verdopplung im Jahr 2020 auf 4.008 Euro im letzten Jahr erneut um 252 Euro auf die aktuell geltenden 4.260 Euro für das erste Kind angehoben. Allerdings sorgt ein Steuerfreibetrag dafür, dass sich die tatsächliche Entlastung am Einkommen orientiert. Die sehr große Gruppe Alleinerziehender mit kleinen oder mittleren Einkommen hat viel weniger davon als Besserverdienende. Das vorrangige Ziel sollte es aber sein, die Armutsgefährdung für Familien mit Alleinerziehenden zu reduzieren. Es ist fraglich, ob die Erhöhung von Steuerfreibeträgen hierfür das gerechteste Instrument ist. Denn wer wenig verdient, hat auch ein niedriges, zu versteuerndes Einkommen. Schon der heutige Freibetrag bewirkt bei gering verdienenden Alleinerziehenden wenig. Der Nettoeffekt hält sich angesichts der niedrigen Grenzsteuersätze stark in Grenzen. Eine Erhöhung würde daher an den Bedarfen dieser Gruppe vorbeigehen und die erhoffte Wirkung verfehlen. Ich möchte die Zielrichtung dieses Antrags daher nicht komplett ablehnen, allerdings gibt es bereits naheliegendere und zielführende Vorschläge in der bundespolitischen Debatte. Mit einer Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der ermittelten Steuerschuld könnte eine deutlich bessere Nettowirkung für kleinere und mittlere Einkommen erzielt werden. Jede*r Alleinerziehende erhielte so den gleichen Betrag zumindest bis zur Grenze der Steuerschuld. Diese Maßnahme war auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vereinbart. Leider ist sie vom Bundesfinanzministerium nicht mehr umgesetzt worden. Das ändert nichts daran, dass wir diesen Vorschlag weiterhin für richtig halten. Daher bitten wir die Landesregierung, ihn erneut auf die politische Agenda in Berlin zu setzen. Vielen Dank! Oliver Brandt Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal Link Oliver Brandt auf Instagram Facebook Oliver Brandt auf LinkedIn E-Mail an Oliver Brandt Mehr erfahren