Durch eine geringere Anzahl freilebender Katzen wird auch die heimische Tierwelt geschützt

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 30 – Landesweite Katzenschutzverordnung

Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:

Das Ziel dieses Antrages ist ganz klar, wir wollen das Leid freilebender Katzen mildern, die heimische Tierwelt schützen und die Tierheime entlasten. Die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes ist nicht zu einem finalen Abschluss im Bund gekommen. Dort sollte auch zu der Behandlung der Freigängerkatzen etwas Neues auf den Weg gebracht werden. Daher jetzt ein Antrag auf Landesebene zu einer Katzenschutzverordnung und man höre und staune, einen über alle Fraktionen geeinten Antrag.

Im letzten Fachgespräch zur Forderung des Verbots der Jagd auf Katzen im Umwelt- und Agrarausschuss wurde jede*r Teilnehmerin zu einer Lösung des Problems der uneingeschränkten Vermehrung der wild lebenden Katzen befragt und bei allen war der Wunsch nach einer Katzenschutzverordnung auf Landesebene zu vernehmen. Auf Nachfrage haben sich auch die kommunalen Landesverbände zustimmend geäußert.

Über das grundsätzliche Problem sind wir uns schon lange einig. Wir wollen eine unkontrollierte Vermehrung der Katzenpopulation in freier Wildnis zum Wohl der Gesundheit eben dieser Tiere verringern. Durch eine geringere Anzahl freilebender Katzen wird auch die heimische Tierwelt geschützt. Durch die Kastrationspflicht der Freigängertiere wird dieses Problem eingeschränkt und ebenso werden wir eine Entlastung der Tierheime erreichen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der bisher eingeschlagene Weg der unterstützten Katzenkastrationsaktion für wild lebende Katzen soll weiter fortgeführt werden. Der positive Effekt dieser über Jahre laufenden Aktion ist klar zu erkennen.

Daher hier nochmal mein Dank ans Ministerium, an die Tierärzt*innen, die hier unterstützen und auf einen Teil ihrer Kostenerstattung verzichten und natürlich an all die helfenden Hände, die beim Einfangen und Versorgen der Tiere tätig sind.

Bei der Erstellung der Verordnung soll mit allen relevanten Personengruppen zusammen eine Lösung gefunden werden, die ohne großen bürokratischen und Kontrollaufwand realisiert werden kann. In Niedersachsen wurde dazu schon ein Entwurf erarbeitet, vielleicht lohnt ein Blick über die Elbe ins grüne Ministerium in Hannover.

Die Kennzeichnung und Registrierungspflicht soll sich in dieser Verordnung auch wiederfinden. Das erleichtert den Tierheimen aufgegriffene Tiere zu ihren Besitzer*innen zurückzuverfolgen und diese dann dort wieder abzugeben.

An dieser Stelle mein großer Dank an alle Mitarbeitenden, Helfer*innen in den Tierheimen, die sich täglich den ihnen anvertrauten Tieren widmen.

Und ein Letztes noch: dieser Weg muss dann auch evaluiert werden, damit wir Schwachstellen erkennen und diese dann auch ändern können.

Dirk Kock-Rohwer

Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch und Minderheiten