Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 37 – Leistungsansprüche beim Unterhaltsvorschuss sichern und Unterhaltsrückgriff konsequent stärken
Dazu sagt die frauen- und familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Verehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich mich sehr freue und bedanke, dass die FDP das Thema Unterhaltsvorschuss heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wir haben, in Reaktion auf den SSW-Mehrkindfamilienantrag, hier im Juni bereits als regierungstragende Fraktionen einen breiten familienpolitischen Landtagsantrag, der sich mit zwei Grundforderungen des heutigen FDP-Antrags deckt, eingebracht und beschlossen.
Wir haben die Landesregierung im Juni aufgefordert, sich für den Erhalt, also gegen die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, auf Bundesebene einzusetzen. Und dafür, dass die Rückholung des Unterhaltsvorschusses bei Elternteilen, die nicht zahlen, konsequenter umgesetzt wird.
Aber wir haben noch einen dritten Punkt im Juni im Kontext alleinerziehender Familien beschlossen, den ich enorm wichtig finde. Wir wollen, dass nur noch die Hälfte des Kindergeldes bei den Familien angerechnet wird, die Unterhaltsvorschuss beziehen, und nicht mehr der volle Kindergeldbetrag.
Und ich halte daran fest, dass auch diese dritte Forderung enorm wichtig ist. Um es noch einmal deutlich zu machen: Kindern und Jugendlichen, die ein Elternteil haben, dass Unterhalt zahlt, wird das Kindergeld zu 50 Prozent negativ angerechnet, also vom Unterhalt abgezogen. Kinder, die Unterhaltsvorschuss vom Staat beziehen, weil das andere Elternteil nicht zahlen will oder nicht zahlen kann, wird das Kindergeld sogar voll angerechnet.
Das heißt: Egal wie hoch das Kindergeld ist, es wird ihnen immer zu 100 Prozent vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. Eine Erhöhung des Kindergeldes kommt also nie bei diesen Kindern und Jugendlichen an, ausgerechnet bei denjenigen nicht, die besonders darauf angewiesen wären. Das ist eine strukturelle Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen, die dringend geändert werden muss.
Und der Unterhaltsvorschuss darf nicht auf 15 Jahre reduziert werden. Die Altersbegrenzung auf 18 Jahren ist doch schon eine Einschränkung, denn das Unterhaltsrecht läuft eigentlich bis zum Abschluss einer Ausbildung. Nochmal: Es ist eine Leistung auf die überwiegend alleinerziehenden Frauen und ihre Kinder angewiesen sind und deshalb geht es hierbei auch ganz explizit um eine gleichstellungspolitische Frage.
Mehr als 33.000 Kinder, knapp 30.000 alleinerziehende Mütter und circa 3000 alleinerziehende Väter sind in Schleswig-Holstein auf den Unterhaltsvorschuss für die Kinder und Jugendlichen angewiesen. Das sind 36.000 Schleswig-Holsteiner*innen. Die geplanten Kürzungen für die 16- und 17-Jährigen würden in unserem Bundesland fast 4.600 Jugendliche treffen. Und es würde die finanzielle Ungleichbehandlung der Kinder und Jugendlichen noch weiter vergrößern.
Ohne ein Elternteil aufwachsen zu müssen und armutsgefährdet zu sein, das sind zwei harte Rahmenbedingungen für das Groß werden. Der Staat kann kein zweites Elternteil ersetzen, er hat nur die Möglichkeit auf die eine Rahmenbedingung Einfluss zu nehmen, nämlich auf die finanzielle, und dann müssen wir als Politik uns doch umso stärker dafür einsetzen, dass genau das auch getan wird.
Aus meiner Sicht könnte die Anrechnung des Kindergeldes übrigens komplett abgeschafft werden. Wie wir Gerechtigkeit definieren, ist unterschiedlich. Aber vielleicht können wir uns wenigstens darauf einigen, dass Kinder im Unterhaltsrecht nach objektiven Gesichtspunkten gleichbehandelt werden müssen.
Liebe Kolleg*innen,
Sie finden alle drei Grundforderungen erneut in unserem vorliegenden Alternativantrag. Es ist enorm wichtig, dass Familien mit alleinerziehenden Kindern entlastet und gestärkt werden müssen, und zwar egal ob sie auf Sozialleistungen angewiesen sind, in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten.
Der Bund will die Sanktionsmöglichkeiten bei fehlenden Unterhaltszahlungen verbessern. Das finde ich gut. Ob durch die Drohung von Führerscheinentzug, eine Einlasssperre im Fußballstadion oder einen anderen Hebel, ist mir persönlich egal, Hauptsache der Negativanreiz ist effektiv und macht deutlich: Dein Kind muss wegen dir Entbehrungen erleiden und wir dulden das nicht!
Die Rückholquote ist 2025 mit 18 Prozent bundesweit leicht gestiegen, aber das sind immer noch 2,6 Milliarden Euro, die nicht zurückgeholt werden. Und dass die Rückholquote ausgerechnet in Flensburg, einer Stadt mit vielen armutsgefährdeten Menschen, 2024 nur bei zwölf Prozent lag finde ich sehr bedenklich. Das muss sich dringend ändern.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Catharina Nies
Sprecherin für Migration, Flucht, Frauen, Gleichstellung, Familie, Kinder, Kita
