Das Musikschulfördergesetz für Schleswig-Holstein kommt!

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 6 – Gesetz zur Förderung der Musikschulen im Land Schleswig-Holstein

Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleg*innen,

berührt haben mich heute Morgen bei der Gedenkveranstaltung zum dritten Jahrestag des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine nicht nur die Worte von Frau Tybinka, Herrn Prokudin und Frau Dr. Major, sondern vielleicht noch etwas eindringlicher die Musik. Und auch die Worte über die Bedeutung von Kultur, ukrainischer Kultur, und wie wichtig sie für die Menschen in der Ukraine ist. Darum passt für mich auch diese Debatte zu dem heutigen Morgen.

In diesem Parlament ging es hier in letzter Zeit bei den Bildungsdebatten oft um die sogenannten „basalen Kompetenzen“. Üblicherweise wird darunter Lesen, Schreiben und Rechnen verstanden. Allerdings ist bekannt, dass Mathematik mit Musik ziemlich viel zu tun hat. Musik besteht aus komplexen Strukturen. Aus einer Systematik von Takten, Melodien und Harmonien. Aus Halben, Viertel-, Achtel- und Sechzehntelnoten, also Brüchen.

Es schadet nicht, in dieser Debatte ein wenig um die Ecke zu denken und diesen Zusammenhang im Hinterkopf zu behalten. Denn während wir den „basalen Kompetenzen“ aktuell sehr viel Aufmerksamkeit widmen, steht musisch-ästhetischen Kompetenzen ein dramatisches und auch politisches Aufmerksamkeitsdefizit diametral gegenüber. Ich halte das für ein Problem, denn Musizieren und Rechnen, Singen und Sprechen, stehen in einem sehr engen Zusammenhang.

In Schleswig-Holstein werden an den öffentlichen Musikschulen ergänzend zum schulischen Musikunterricht landauf, landab rund 38.000 Schüler*innen von knapp 1.100 Lehrkräften an rund 500 Unterrichtsstätten unterrichtet. Außerdem gibt es unzählige Musiklehrer*innen, die privat unterrichten. Der Bedarf ist also hoch. Und darum ist es auch gut, dass sich dieses Parlament schon zum dritten Mal in dieser Legislaturperiode mit den Musikschulen im Land befasst. Das zeigt einerseits den hohen Stellenwert, den die Musikschulen für uns in Schleswig-Holstein haben, anderseits aber auch den hohen Druck, unter dem sie aktuell stehen, das Stichwort „Herrenberg-Urteil“ ist hier schon mehrfach gefallen.

Daran sowie an die Beratungen zum Ende der letzten Legislaturperiode können wir jetzt mit dem aktuellen Gesetzentwurf anknüpfen. Er schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und für Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen. Eine gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig-Holstein endlich mehr Planungssicherheit und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstandards.

In der Tat liegt dieser Entwurf nun später vor als ursprünglich angekündigt. Hier aber ein absichtliches „Zögern und Verschleppen“ zu unterstellen, wie die Kollegin Riecke von der FDP das in ihrer Pressemeldung tut, ist aus meiner Sicht ungerechtfertigt. Und die Kollegin Raudies hat in ihrer Pressemitteilung einen ähnlichen Vorwurf formuliert, mit einem Hinweis darauf, dass das Herrenberg-Urteil ja bereits dreieinhalb Jahre zurück liegt. Richtig, aber Sie kennen die Musikschullandschaft hier in Schleswig-Holstein gut genug, wahrscheinlich besser als ich, um zu wissen, dass eine aktive Auseinandersetzung mit den Folgen des Urteils hier im Land tatsächlich auch erst mit Verzögerung im vergangenen Jahr stattgefunden hat. Und dass das Land eine Überbrückung in Höhe von einer Million Euro zur Verfügung gestellt und sich aktiv auf Bundesebene für ein Prüfmoratorium eingesetzt hat, das nun noch einmal verlängert wurde. In Ihrer Presse klingt es so, als hätte Hubertus Heil das ganz allein gemacht. Ich war nicht dabei, kann mir aber kaum vorstellen, dass das so stimmt.

Kritisiert hat die Opposition auch, dass die Förderung für die Musikschulen längst nicht ausreichend ist. Auch mir ist bewusst, dass die Landesförderung für die öffentlichen Musikschulen mit knapp fünf Prozent immer noch nur etwa der Hälfte des Bundesdurchschnitts entspricht. Damit liegen wir weiterhin im unteren Drittel der Flächenländer bei gleichzeitig dem bundesweit höchsten Anteil der Elternbeiträge. Die Haushaltslage ist allen hier im Parlament bekannt, der Haushalt für 2025 wurde grade in der letzten Plenarsitzung von uns verabschiedet. Meines Wissens hat weder die SPD noch die FDP-Fraktion eigene Haushalts Anträge für mehr Mittel für die Musikschulen gestellt. Es gibt aber noch einige weitere offene Fragen, die der Gesetzentwurf enthält, die mir in Gesprächen mit unterschiedlichen Akteur*innen aus der Musikschullandschaft gespiegelt wurden. So auch beispielsweise, dass der Förderaspekt in diesem Gesetz noch konkreter herausgestellt werden müsste. Und natürlich, und damit gebe ich Ihnen, Kollegin Riecke, recht, bleibt abzuwarten, wie die umfangreichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Musikschule in der Praxis tatsächlich wirken, beziehungsweise ob die Folgen des Herrenberg-Urteils noch weitreichendere Maßnahmen erfordern.

All dies und die Beratungen zur Umsetzung und Verknüpfung des Gesetzes mit dem Ganztagsanspruch werden eine Rolle bei der Beratung und Bewertung des vorliegenden Gesetzentwurfes spielen. Aber genau deshalb ist es gut, dass schon im Entwurf in § 8 eine Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen ist und dann gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können. Wir sollten die Beratungen im Ausschuss nun dafür nutzen, gemeinsam zu überlegen, wie es gelingen kann, in dieser Legislaturperiode eine verlässliche Grundlage für die Musikschulen in unserem Land und damit auch für die basalen Kompetenzen unserer Kinder zu leisten. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank!

Uta Röpcke

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Erwachsenen- und Weiterbildung, Kultur, Denkmalschutz