Die Verbindung von Denkmälern mit Solaranlagen soll noch mehr Beachtung bekommen

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 31 – Denkmalschutz und Photovoltaik besser vereinen

Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

Denkmäler zusammen mit modernen Anbauten sind nichts Neues. In meinem Geburtsort, Gifhorn, wurde das Schloss mit gläsernen Anbauten erweitert. Hierdurch konnte das Museum von der Ergänzung mit einem Restaurant profitieren. 2003 wurde unser Landtag mit dem modernen Plenarsaal ausgebaut. Das sorgte nicht nur für mehr Platz, sondern auch für mehr Barrierefreiheit. Die Verbindung von Denkmälern mit modernen und technisch wichtigen Ergänzungen hat schon immer Beachtung gefunden.

Auf den Ausbau der Solarenergie schauend, ist das Beispiel der PV-Dachziegel im Änderungsantrag der SPD ein gutes Beispiel. Dieses wurde ihnen, Kollege Habersaat, ja auf ihre Anfrage vom 09.10.2023 vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur genannt. Und es gibt noch ein paar mehr, Stichwort: Musik- und Kongresshalle Lübeck, Altstädte Lauenburg und Bad Segeberg. Doch da wo Licht ist, ist auch Schatten und so gibt es auch Beispiele, bei denen eine PV-Anlage nicht genehmigt wurde, obwohl es beim ersten Blick auf das Denkmal nicht verständlich ist. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies von Kreis zu Kreis ganz verschieden sein kann. Dieser Antrag soll nunmehr anstoßen, dass die Verbindung von Denkmälern mit Solaranlagen noch mehr Beachtung bekommt.

Auch jetzt arbeiten die Denkmalämter an der Vereinbarkeit von Denkmälern und Solaranlagen. Hierfür gibt es einen Leitfaden, der in Form einer durch Fragen gesteuerten Checkliste, die Ämter dabei unterstützt, auf welche Aspekte geachtet werden soll. Laut dieses Leitfadens sollen die Ämter die Abwägung der denkmalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit gemäß §11 des Denkmalschutzgesetzes durchführen. In diesem Paragraphen steht – ich zitiere mit der Erlaubnis der Präsidentin: „Bei allen Maßnahmen ist auf die berechtigten Belange der Verpflichteten Rücksicht zu nehmen. Die Denkmalschutzbehörden sollen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und beraten.“ Hiermit wird deutlich, dass Abwägungen nicht wirklich vereinfacht sind und dass Entscheidungen in jedem Kreis anders ausfallen können, auch bei vergleichbaren Denkmälern. Deshalb bitten wir die Landesregierung, diesen Leitfaden über die genannten Checklisten hinaus weiterzuentwickeln, um für die Denkmalschutzämter als effektives Hilfsmittel für die Abwägungen zu dienen. Hierbei soll auch das überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien in Betracht gezogen werden. Zudem soll der Leitfaden in Zukunft neue Entwicklungen bei Solaranlagen berücksichtigen und wenn eine Solaranlage – ich möchte es so ausdrücken – der Würde des Denkmales nicht schadet, soll sie genehmigt werden. Konkret ist gemeint, dass eine Solaranlage genehmigt werden soll, wenn man sie nicht sieht oder sie nicht in die Bausubstanz eingreift. Wir bitten die Landesregierung, für den Abbau von Bürokratie und die Beschleunigung der Verfahren zu prüfen, unter welchen Umständen die baugenehmigungsrechtliche Verfahrensfreiheit eingeführt werden kann und dass diese in der Landesbauordnung Berücksichtigung findet. Da Konfliktfälle nie vollkommen ausgeschlossen sind, sollen die unteren Behörden diese, wenn sie nicht lösbar sind, an die obere Denkmalschutzbehörde zur Prüfung geben.

In Deutschland sind nur ungefähr 2,8 Prozent der Gebäude denkmalgeschützt. Man mag denken, dass der Effekt von Solaranlagen auf solchen Gebäuden kaum zur Energiewende beiträgt. Außerdem könnte man ja auch sagen, wie die Deutsche Stiftung Denkmalschutz es tut, dass es genügend andere Dächer gibt. Hierbei wird aber ein wichtiger Aspekt ausgeblendet. Wenn wir Solaranlagen öfter mit dem Schutz von Denkmälern vereinbaren können, dann ermöglicht dies auch mehr Teilhabe der Menschen an der Energiewende. Für den Landwirt, der auf dem Dach seiner denkmalgeschützten Scheune eigenen Strom produzieren möchte. Für die Mieter in einem Altstadthaus, die ein Mieterstromprojekt verwirklichen wollen. Lassen sie uns mit diesem Antrag mehr Licht in den Schatten bringen.

Ulrike Täck

Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft