Ehrenamtliche Helfer*innen unterstützen und fördern

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 4 – Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehren

Dazu sagt der feuerwehrpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleg*innen,

über den Sinn und Zweck der Feuerwehren brauche ich hier sicher nicht zu sprechen. Mein Dank gilt all jenen oftmals freiwilligen Helfer*innen, die täglich bereit sind, zu unserem Schutz in den Einsatz zu gehen. Aber woher kommen diese Menschen, woher kommt der Nachwuchs?

In der vorliegenden Gesetzesänderung geht es um die Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Bis zum heutigen Tag ist jede Ausbildung in Sachen Kinder – oder Jugendwehr ein reines Privatvergnügen. Es besteht kein Anspruch auf Verdienstausfall, kein Anspruch auf Bildungsurlaub und für den Landesfeuerwehrverband als ausführendes Organ der Bildung auch kein Anspruch auf öffentliche Mittel für die Schulungen. Diese wurden bisher aus Spendenmitteln finanziert.

Aber von welcher Organisation sprechen wir hier eigentlich? In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 430 Jugendwehren, mit mehr als 10.000 Kindern und Jugendlichen in den Kinderabteilungen mit Jungen und Mädchen ab 6 Jahren und in den Jugendfeuerwehren, die ab der Altersstufe von 10 Jahren hier aktiv werden können. Natürlich nicht im Einsatzgeschehen, das ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

Schon hier zeigt sich die große Aufgabe der Jugendabteilungen. Gerade in Zeiten geringerer Akzeptanz von Freiwilligendiensten können hier Kinder und Jugendliche für die Aufgaben der Feuerwehr begeistert werden und viele finden so auch den Übergang in die aktiven Wehren, wo Nachwuchs egal welchen Alters immer dringend gesucht wird.

Aber was wird jetzt durch die Gesetzesänderung geregelt? Wir geben Kinder und Jugendliche in die Hände von zumeist jungen Erwachsenen. Dort sollen sie in feuerwehrtechnischen Dingen spielerisch angelernt werden, gleichzeitig haben die Ausbilder*innen eine hohe soziale und pädagogische Verantwortung. Dafür muss die notwendige Schulung erfolgen. Bis jetzt geschah dies durch hohes eigenes Engagement, zumeist unentgeltlich in der Freizeit oder im Urlaub.

Das ändert sich mit diesem Gesetzentwurf. Durch die Anerkennung des Landesfeuerwehrverbandes als Ausbildungsträger müssen die Lehrgänge nicht mehr aus Spenden finanziert werden. Die Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit den Tätigkeiten im Bereich der Jugendwehren wird nun als Bildungsurlaub anerkannt, die Arbeitgeber müssen Mitarbeiter*innen freistellen und der Verdienstausfall wird entschädigt. Die Arbeit und insbesondere die Aus- und Weiterbildung dieser ehrenamtlichen Helfer*innen zu unterstützen und zu fördern, soll hiermit geregelt werden.

Mein Dank gilt all denen, die die Aufgabe der Betreuung der Kinderabteilungen und der Jugendfeuerwehren übernehmen. Denen, die es bis jetzt ohne große Unterstützung auf sich nehmen und denen, die es in Zukunft zumindest mit ein wenig mehr Hilfe tun werden. Sie leisten einen großen Beitrag für die Sicherstellung des Schutzes für uns alle in der Zukunft. Und nicht zu unterschätzen ist der Einfluss, den diese Gruppen auch auf die Sozialisierung der Kinder und Jugendlichen haben. Danke für euer Engagement! Arbeiten im Team hilft später sogar in der Politik.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Dirk Kock-Rohwer

Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch