Ein wichtiger Schritt für mehr Planungssicherheit – die Regionalpläne müssen zügig folgen

Der Landesentwicklungsplan Wind wird am 13.05.2026 in Kraft treten. Dazu sagt die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Der neue Landesentwicklungsplan Wind verbindet den Schutz von Mensch und Natur mit dem Ausbau der Erneuerbaren, den wir für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit so dringend brauchen. Jedes Windrad ist ein Klimaschützer und jedes Windrad schützt die Menschen in unserem Land vor explodierenden Energiepreisen.

Wichtig ist, dass im nächsten Schritt zügig die Regionalpläne Wind erarbeitet und beschlossen werden. Denn aktuell kann das Land die Gemeindeöffnungsklausel nach einer Regel von Schwarz-Rot nicht einschränken. Die Gemeindeöffnungsklausel endet aber, sobald die Regionalpläne die nötigen 3 Prozent der Landesfläche bereitstellen.

Auch die Situation in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg, wo der Regionalplan I erfolgreich beklagt wurde, wird dann geheilt. Dann gibt es für alle Seiten wieder Planungssicherheit und einen noch wirksameren Schutz von Mensch und Natur – deshalb hat es höchste Priorität, dass die Regionalpläne Wind rechtssicher, aber möglichst zügig fertiggestellt werden.

Ulrike Täck

Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft