Musikschulen eine realistische Perspektive bieten

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 29 – Musikschullandschaft erhalten –Überbrückungsfonds auflegen

Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Uta Röpcke:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen,

im Juni, am Rande der letzten Plenarsitzung, haben uns die Musikschulen im Land sehr lautstark, aber auch sehr musikalisch in „Fortissimo“ darauf aufmerksam gemacht, wie es ihnen gerade geht. Unter dem Titel „Musikschulen gehen flöten: Musikschulfördergesetz JETZT!“ hatte der Landesverband der öffentlichen Musikschulen zum öffentlichen Musizieren vor dem Landtag aufgerufen. Dafür möchte ich dem Landesverband, den vielen Musiklehrerinnen und auch den vielen privaten Musikschulen noch einmal ausdrücklich danken, denn die Lage der Musikschulen geht uns alle an.

Ich bin sicher, dass entweder Sie selbst oder Ihre Kinder, Enkel oder Kinder von Nachbarinnen, Freundinnen, Bekannten schon einmal von einer Musikschule direkt oder indirekt, bei dem Besuch eines Konzerts oder Festivals, profitiert haben.

Durch den Landesverband wurde außerdem eine Petition gestartet, die innerhalb von vier
Wochen fast 3000 Mitzeichnerinnen und damit das Quorum einer Befassung durch den Petitionsausschuss erreicht hat. Auch diesem Engagement der Musikschulen gebührt unsere Anerkennung.

Vor etwa einem Jahr haben wir hier über Kulturgesetzgebung im Allgemeinen und ein Musikschulfördergesetz für Schleswig-Holstein im Besonderen gesprochen und sind uns erfreulicherweise im Ziel alle einig. Einzig nach dem besten Weg dahin müssen wir weiterhin suchen, besonders angesichts der immer schwieriger werdenden Haushaltslage.

Nicht zuletzt ist dies auch ein Grund dafür, warum der zunächst anvisierte Zeitplan noch einmal geändert werden musste. Ein weiterer ist, und darauf bezieht sich ja der Antrag der SPD-Fraktion im Wesentlichen, das sogenannte Herrenberg-Urteil, durch das die finanzielle Lage der Musikschulen selbst noch einmal akut verschärft wurde. Der Lösungsvorschlag der SPD ist nun: Ein Überbrückungsfonds, unverzüglich und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes.

Liebe SPD, ich verstehe Sie nicht. Wir verabschieden einen Haushalt, Sie stimmen dagegen, ohne auch nur selbst einen einzigen Haushaltsantrag vorgelegt zu haben. Seit vergangener Woche wissen wir, dass Sie sogar gegen diesen Haushalt klagen werden. Egal ob das jetzt Ihre Idee war oder die der FDP: Aus diesem Ihrer Meinung nach nicht verfassungsgemäßen Haushalt möchten Sie nun Geld für einen in seiner finanziellen Höhe nicht bezifferten Überbrückungsfonds bereitstellen, um den Musikschulen aus ihrer Not zu helfen? Entschuldigung, aber ein solches Vorgehen ist aus meiner Sicht maximal unseriös.

Liebe Kollegin Raudies, ich gebe zu: Ich mache mir aktuell mindestens genauso große Sorgen wie Sie um unsere Musikschulen im Land. Aber im Gegensatz zu Ihnen haben wir einen Haushalt aufgestellt, der zwar knapp ist, uns jetzt aber immerhin die Idee einer Übergangslösung zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen skizzieren lässt. Diese Idee, mit deren Ausgestaltung wir die Landesregierung heute beauftragen möchten, ist nicht traumhaft und entspricht möglicherweise auch nicht eins zu eins den vom Landesverband formulierten Forderungen, aber sie ist realistisch und finanzierbar und soll in Abstimmung mit dem Landesverband ausgearbeitet werden. Die vielen Gespräche auf anderen Ebenen haben auch geholfen. Der zuständige Ausschuss der Geschäftsführerinnen der Rentenversicherungsträger hat sich auf ein „Moratorium“ für Betriebsprüfungen bis Mitte Oktober verständigt. Alle Widerspruchsverfahren werden bis dahin ruhend gestellt.

Auch mir ist bewusst, dass die Landesförderung für die öffentlichen Musikschulen mit
knapp fünf Prozent immer noch nur etwa der Hälfte des Bundesdurchschnitts entspricht.
Damit liegen wir im unteren Drittel der Flächenländer bei gleichzeitig dem bundesweit
höchsten Anteil der Elternbeiträge. Unser Anspruch bleibt es selbstverständlich, auch
hier noch besser zu werden, wenn die Haushaltslage es erlaubt.

Liebe Kolleg*innen,

bei uns müssen die Musikschulen nicht flöten gehen, sondern wir reden miteinander und
suchen gemeinsam nach einem Weg, sodass dort auch weiterhin mit möglichst allen Instrumenten nicht nur in „Piano“ sondern auch gerne in „Forte“ oder „Fortissimo“ Musik
gemacht werden kann.

Vielen Dank und ich würde mir wünschen, Sie unterstützen unseren Weg.

Uta Röpcke

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Erwachsenen- und Weiterbildung, Kultur, Denkmalschutz