Schleswig-Holstein führt eine Härtefallregelung bei den Verwaltungskostenbeiträgen ein

Der Landtag hat heute (11.12.2025) ein Gesetzespaket für die Zukunft der Hochschulen in Schleswig-Holstein beschlossen. Teil davon ist die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags in Höhe von 60 Euro pro Semester, die gemeinsam mit dem Semesterbeitrag erhoben wird. Studierende hatten sich im Vorfeld aktiv in den Prozess eingebracht und konnten mit einer Härtefallregelung eine ihrer zentralen Forderungen erreichen. Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:

Ich möchte mich bei den Studierenden für Ihren Einsatz bedanken. Durch ihren Druck konnten wir eine Härtefallregelung erreichen. Wer sich die 60 Euro Verwaltungsgebühren nicht leisten kann, kann sich über den neuen Härtefallfonds des Studentenwerks die Verwaltungsgebühr erstatten lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg. Verwaltungsgebühren gibt es in fast allen Bundesländern, eine Härtefallunterstützung fast nirgends, nun aber bei uns in Schleswig-Holstein. Dennoch ist die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags eine zurecht kritisierte Maßnahme, weil sie die finanzielle Belastung Studierender weiter erhöht. Sie ist jedoch notwendig, um trotz gesunkener Steuereinnahmen wichtige Serviceangebote für die Studierenden weiterhin zur Verfügung stellen zu können. Dazu zählen beispielsweise die Anmeldung zu Prüfungen und die Beratungsangebote der International Center. Wir wissen, dass Bildung mehr wert ist, als das Land gerade bezahlen kann. Deswegen arbeiten wir daran, in Zukunft wieder mehr Geld zur Verfügung stellen zu können.

Wer kann die Härtefallregelung in Anspruch nehmen?

Antragsberechtigt sind eingeschriebene Studierende an einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerk Schleswig-Holstein in einer finanziellen Notlage, die deswegen Nothilfe erhalten. Dazu gehören:

  • Das Härtefalldarlehen des Studentenwerk Schleswig-Holstein
  • Kostenrückerstattungen für den Semesterbeitrag oder das Semesterticket durch die ASten oder STuPas der Hochschulen
  • Notfallhilfen der Glaubensgemeinschaften
  • Unterstützung durch den Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Kiel e.V.
  • Das Freiessen des Studentenwerk Schleswig-Holstein
  • Die Geburtsbeihilfe des Studentenwerk Schleswig-Holstein
  • Die Unterstützung durch die Diakonie Stiftung Schleswig-Holstein
  • Das Studienabschlussdarlehen des Studentenwerk Schleswig-Holstein und die Überbrückungsbeihilfe des Landes Schleswig-Holstein für internationale Studierende in der Studienabschlussphase

Weitere Infos zur Antragstellung und Vergabeentscheidung findet Ihr auf der Homepage des Studentenwerk Schleswig-Holstein.

Malte Krüger

Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung