Unser Bestattungsgesetz eröffnet viele Möglichkeiten 12. Dezember 2024 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes Dazu sagt die Abgeordnete der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Eka von Kalben: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, heute reden wir über Bestattungen und damit auch über das Sterben, über den Tod. Und das ist ein Thema, das gerne verdrängt wird. Das einen irgendwie immer erst dann angeht, wenn man jemanden verliert oder wenn das eigene Sterben bevorsteht. Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur. Der Weg im Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht vorgegeben. Er ist nicht die einzige Möglichkeit, sondern eine unter mehreren. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See. Mit oder ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Und dann gibt es ja in Schleswig-Holstein noch die Möglichkeit der Reerdigung. Eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zu Erde zerfällt, also kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird dieser Vielfalt gerecht und eröffnet viele Möglichkeiten. Unter anderem stellen wir Bestattungswälder auf eine sichere rechtliche Grundlage und ermöglichen die Schaffung von Gedenkstätten in diesen. Wir ermöglichen das Verstreuen von Asche auf festgelegten Arealen auf Friedhöfen und die Bestattung ohne Sarg – auch abseits religiöser Gründe. Ein weiterer für uns Grüne wichtiger Punkt ist, dass Grabsteine künftig Ilo-zertifiziert sein müssen, um sicherzustellen, dass sie ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Das alles ist gut und richtig. Sowohl für die Verstorbenen, die sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber haben, was nach dem Tod passiert, als auch für die Hinterbliebenen, die unterschiedliche Formen haben ihre Trauer zu verarbeiten. Und wie so oft in der Politik müssen hier unterschiedliche Interessen zusammengedacht werden. Denn es gab und gibt immer mehr Menschen, die sich mehr Liberalität beim Umgang mit der Asche der Verstorbenen wünschen. Die sich ein Verstreuen auch an Orten, die nicht öffentlich gewidmet sind, wünschen. Die sich wünschen, die Asche oder die Überreste aus der Kompostierung aufteilen zu können. Dem gegenüber steht die Überzeugung mancher Menschen, gerade aus dem religiösen Bereich, dass die Integrität einer Person auch nach dem Tod bestehen bleiben muss. Dass die Überreste eines Menschen zusammengehalten und nicht geteilt werden sollten. Und der sogenannte Friedhofszwang, also die Vorgabe, dass Gräber öffentlich für alle zugänglich sein sollen, ermöglicht es eben auch allen Angehörigen diesen Ort aufzusuchen. Auch denjenigen, die vielleicht nicht zu den offiziellen Erben gehören. Ich danke allen hier im Haus, die sich diesen notwendigen Veränderungen für mehr Liberalität im Bestattungsgesetz angeschlossen haben. Eka von Kalben Landtagsvizepräsidentin Sprecherin für Europa, Religion und Inklusion Webseite von Eka von Kalben Eka von Kalben auf Instagram Eka von Kalben auf Facebook X LinkedIn E-Mail an Eka von Kalben Mehr erfahren