Vorkaufsrecht bleibt als Instrument für den Naturschutz erhalten

Zum in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses im Landtag diskutierten Vorstoß der FDP, das Vorkaufsrecht des Lands aus dem Landesnaturschutzgesetz zu streichen, sagt die umweltpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Silke Backsen:

Nach den für den Naturschutz schlechten Nachrichten aus Brüssel, dass die geplante EU-Pestizidverordnung doch nicht kommt, ist es nun umso wichtiger, dass wir hier vor Ort vorankommen. Wir brauchen dringend noch mehr zusammenhängende Flächen und Biotopverbünde, um dem Schwund der Artenvielfalt etwas entgegenzusetzen. Das gesetzlich verankerte Vorkaufsrecht des Landes für Flächen, die hierfür von besonderer Bedeutung sind, hilft dabei, diese für den Naturschutz zu gewinnen.

Daher ist es gut, dass der Umweltausschuss heute einmal mehr dem Landtag empfohlen hat, an der seit Jahren bewährten Regelung festzuhalten. Demnach wird am Vorkaufsrecht als Instrument für den Naturschutz festgehalten, die Ausübung aber auf unter 100 Hektar im Jahr begrenzt. Von einem Flächenfraß kann also keine Rede sein – 2023 umfassten die über das Vorkaufsrecht erworbenen Flächen lediglich 26 Hektar. Die Stellungnahmen aus der Anhörung im Umweltausschuss zeigen, dass dieser Kompromiss eine breite Unterstützung durch IHK, Landwirtschaftskammer, Kommunale Landesverbände und Naturschutzverbände hat.

Silke Backsen

stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, Meeresschutz, Tourismus