Wir schaffen die Grundlage, um uns an den Klimawandel anzupassen 30. Januar 202530. Januar 2025 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 – Gesetz zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften Dazu sagt die klimapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck: Sehr geehrte Frau Präsidentin,liebe Kolleg*innen, nun sind wir endlich so weit, die Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes wird beschlossen. Anfang Oktober wurde der Regierungsentwurf veröffentlicht. Seitdem hatten wir Anhörungen, Diskussionen und viele Gespräche. Ich möchte noch einmal kurz zusammenfassen, warum dieses Gesetz wichtige Neuerungen bringt. Wir wollen, dass jede und jeder so schnell es geht weiß, ob das eigene Zuhause ans Wärmenetz angeschlossen werden kann. Deswegen ist es zentral, dass nun alle Gemeinden Wärmeplanungen vorlegen, auch kleinere. Durch die Möglichkeit von verkürzten und vereinfachten Verfahren, dem Zusammenschluss von Gemeinden oder der digitalen Wärmekarte, die den Kommunen wichtige Daten bereits zur Verfügung stellt, wird die Planung so einfach und unkompliziert wie möglich. Und mit dem Gesetz kommt jetzt auch das nötige Geld. Deswegen ist es so wichtig, dass das Gesetz nun auch in Kraft tritt und die Kommunen nicht weiter warten müssen. Je früher Planungssicherheit besteht, desto besser. Doch es ist weit mehr: Wir schaffen die Grundlage, um uns an den Klimawandel anzupassen und unterstützen die Kommunen dabei finanziell. Die Ziele für Windenergie werden angehoben und der Ausbau von Solar auf bereits versiegelten Flächen deutlich gestärkt. Damit schützen wir wertvolle Flächen in Schleswig-Holstein. Und auch rechtlich ist jetzt klar: Klimaschutz ist in Kommunen, Kreisen und Ämtern bei allen Entscheidungen zu berücksichtigen. Das alles sind wichtige Änderungen, die uns auf dem Weg zur Klimaneutralität helfen werden. Die Anhörung hat gezeigt, dass es viel Zufriedenheit mit diesen Änderungen gibt. Der Landesverband der Erneuerbaren lobt die Vorziehung des Ziels auf 2040, die Innung der Schornsteinfeger*innen begrüßt die Novellierung ebenfalls, der BDEW begrüßt, dass es nun Planungssicherheit für die kommunale Wärmeplanung gibt. Natürlich unterschlage ich auch nicht, dass es kritische Anmerkungen gab. Der BUND, Fridays for Future und der NABU wünschen sich weitgehendere Regelungen sowohl zu bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen wie der Ausweitung von PV auf großen Parkplätzen, aber auch neue Maßnahmen im Gesetz, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen, besonders für den biologischen Klimaschutz. Ich kann dieses Bedürfnis gut nachvollziehen. Und doch, der SSW hat diese Forderungen nun auch in einem Änderungsantrag aufgegriffen, sehe ich bei den vorgeschlagenen Gesetzesformulierungen noch nicht den großen Wurf, der den biologischen Klimaschutz in der Realität richtig voranbringen kann. Es sind doch eher Zielbeschreibungen. Außer der Formulierung, Moore sind von jedweder Bebauung freizuhalten. Wir Grünen finden das einen interessanten Gedanken, wenn auch eine Einigung mit der CDU in der Frage unrealistisch erscheint. Allerdings hat der Vorschlag in mir auch schon Fragen aufgeworfen, beispielsweise ob vernässte oder auch trockengelegte Moore gemeint sind und wie sich diese Forderung mit dem Bau der A20 vereinen ließe, den zumindest der SSW ja deutlich fordert. Es gab aber auch Forderungen in die andere Richtung: Die kommunalen Spitzen zum Beispiel schreiben, ein Ansatz, der stärker auf Eigenverantwortung und Innovation beruht, wäre ihnen lieber. Ich finde, gerade die Kombination aus Anreizen, Innovation und Ordnungsrecht ist der geeignete Weg, um die Erderwärmung zu stoppen. Und genau diesen gehen wir mit dem EWKG, mit dem Klimaschutzprogramm und mit unseren Einbringungen auf Bundes- und EU Ebene zu Marktanreizen. Es gibt aber auch Aspekte aus der Anhörung, die wir aufgegriffen haben. Teilweise im Rahmen der Änderungsanträge und zusätzlich mit der Bundesratsinitiative zur baulichen Privilegierung von Batteriespeichern. Einen Punkt, den wir bislang nicht aufgegriffen haben, ist die Forderung der Innung der Schornsteinfeger*innen, auch den hydraulischen Abgleich bei einem Einbau einer Wärmepumpe mitzuverpflichten. Inhaltlich finde ich diese Idee sinnvoll. Problem dabei ist der dadurch entstehende Ausschluss einer Bundesförderung, den ich so nicht riskieren würde. Deswegen greifen wir diesen Vorschlag erst einmal nicht auf. Ich glaube, mit diesem Gesetz gehen wir einen großen Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte mich noch einmal bei allen Anzuhörenden bedanken, die Ideen, Kritik und Vorschläge in das Verfahren eingebracht haben. Ich freue mich, dass es nun an die Umsetzung geht. Vielen Dank! Nelly Waldeck Sprecherin für Mobilität, Klimaschutz, Schifffahrt, Digitales, Netzpolitik, Soziales, Jugend und Antidiskriminierung Link Instagram Facebook X TikTok LinkedIn Mail Mehr erfahren