Wir schauen früher hin und fördern bei Bedarf

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 7 + 13 – Sprachentwicklung und Sprachförderung bei viereinhalbjährigen Kindern in Vorbereitung des Schulbesuches sowie zur Änderung weiterer schulrechtlicher Vorschriften

Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen,

jedes Kind soll mit guten Voraussetzungen in die Schule starten können. Aber wir wissen auch: Die Voraussetzungen, mit denen Kinder heute eingeschult werden, sind sehr unterschiedlich. Und wir wissen, dass insbesondere sprachliche Schwierigkeiten den gesamten weiteren Bildungsweg beeinflussen können.

Deshalb ist für mich entscheidend: Wir dürfen nicht erst am ersten Schultag feststellen, welche Unterstützung ein Kind eigentlich schon viel früher gebraucht hätte. Genau darum geht es beim Entwicklungsfokus Viereinhalbjährige, kurz EVi.

Als wir uns in dieser Legislaturperiode hier im Landtag mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule beschäftigt haben, haben wir als Koalition einen klaren Auftrag formuliert: Wir wollen früher und systematischer auf die Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe unserer Kinder schauen.

Wir haben damals bewusst gesagt: Wir wollen dabei nicht einfach ein Modell aus einer Großstadt kopieren und dem Land überstülpen. Schleswig-Holstein ist ein Flächenland. Wir haben hier nicht nur Flensburg, Kiel und Lübeck, sondern wir haben auch Wewelsfleth, Bonebüttel und Pellworm. Deshalb mussten wir ein Verfahren entwickeln, das zu Schleswig-Holstein passt. Daraus ist EVi entstanden.

Inzwischen wird das Verfahren erprobt und schrittweise ausgeweitet. Und mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass EVi landesweit verbindlich werden kann. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein.

Denn EVi folgt einem einfachen Grundsatz: Nicht Defizite feststellen und abheften, sondern Unterstützungsbedarfe erkennen und anschließend auch Unterstützung anbieten. Fördern durch zusätzliche Maßnahmen bei Kindern mit Bedarfen.

Etwa eineinhalb Jahre vor der Einschulung wird deshalb künftig geschaut: Ist die Sprachentwicklung altersgemäß? Entspricht der Sprachstand dem, was prognostiziert ist. Und braucht es deshalb einen Unterstützungsbedarf?

Dabei beginnen wir nicht bei null. Die Fachkräfte in unseren Kitas kennen die Kinder, begleiten ihre Entwicklung über Jahre und beobachten ihre sprachlichen Fähigkeiten im Alltag. Diese Perspektive soll in die Einschätzung der Grundschule einfließen. Und wenn ein erheblicher Sprachförderbedarf festgestellt wird, bleibt es eben nicht bei dieser Feststellung. Dann folgt eine gezielte Sprachförderung noch vor dem Schuleintritt.

Das ist für mich der entscheidende Punkt. Denn ein Screening allein bereitet kein Kind besser auf die Schule vor. Entscheidend ist, was danach passiert. Wir wollen Kindern Zeit geben, Sprache weiterzuentwickeln und Unsicherheiten aufzuholen. Zeit, sich auf die Schule vorzubereiten.

Und wir wollen, dass diese Unterstützung alle Kinder erreicht. Deshalb ist die Sprachstandsfeststellung verbindlich. Auch die Kinder, die keine Kita besuchen, dürfen nicht durch unser Raster fallen. Gerade wenn wir über Bildungsgerechtigkeit sprechen, müssen wir auch diese Kinder erreichen.

Natürlich bedeutet ein solches Verfahren zusätzliche Arbeit für Kitas und Grundschulen. Deshalb gehört zur Ehrlichkeit auch: Wer zusätzliche Aufgaben schafft, muss zusätzliche Ressourcen bereitstellen. Insbesondere für die anschließende Sprachförderung brauchen wir zusätzliche Lehrkräftestellen. Das ist eine Investition, die sich lohnt. Wir warten nämlich nicht, bis ein Kind in der ersten oder zweiten Klasse Schwierigkeiten bekommt. Wir schauen früher hin und fördern bei Bedarf.

Und wir sorgen dafür, dass Kita und Grundschule beim Übergang enger zusammenarbeiten. Unser Ziel ist nicht, dass mit viereinhalb Jahren alle Kinder das Gleiche können. Unser Ziel ist, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es braucht, um erfolgreich in die Schule starten zu können. 2023 haben wir hier im Landtag den ersten politischen Auftrag dafür gegeben. Danach wurde am Konzept gearbeitet und nun Schritt für Schritt weiterentwickelt. Jetzt wollen wir die gesetzliche Grundlage für die landesweite Einführung schaffen.

Bezüglich der Debatte um die Aufnahmen von Schüler*innen im Sportunterricht halten meine Fraktion und ich es für nicht angebracht, dies ohne Einwilligung der Eltern oder der Schüler*innen zu tun. Wir gehen davon aus, dass wir nach der Anhörung nachjustieren müssen. Zur anderen gesetzlichen Veränderung: Wir haben in den vergangenen Jahren hier intensive Debatten über die Nutzung von Smartphones und Tablets im Unterricht geführt. Meine Position ist gleichgeblieben. In den aller meisten Schulen gibt es Regelungen zu diesem Thema. Für die anderen Schulen wird mit dieser Regelung Klarheit geschaffen.

Vielen Dank.

Malte Krüger

Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung

Die Novellierung des Gleichste…