Wir setzen auf klare Paritätsregelungen für die Leitungen von Landesunternehmen und -beteiligungen 11. Mai 202325. August 2023 Es gilt das gesprochene Wort! TOP 2 – Gesetz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Besetzung von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen der Landesunternehmen und -beteiligungen sowie von Verwaltungsräten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen (LOrgBG) Dazu sagt der Sprecher für Personalpolitik der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen, die gleichwertige Repräsentation von Männern und Frauen in den Aufsichts- und Geschäftsführungsorganen von Landesunternehmen und Landesbeteiligungen ist uns in Schleswig-Holstein seit langem ein wichtiges politisches Anliegen. Die Frauenquote in diesem Bereich hat sich über die letzten Jahre langsam, aber kontinuierlich verbessert: Frauen haben mittlerweile die Hälfte der dem Land zustehenden Aufsichts- und Verwaltungsratsposten inne. Dies ist auch ein Erfolg Grüner Politik! Bei den Unternehmensleitungen sieht es dagegen noch nicht so gut aus: Unter den 38 Geschäftsführungen und Vorständen sind nur sieben Frauen, das ist weniger als ein Fünftel. Der vorliegende Gesetzentwurf dient dazu, hier noch besser zu werden und den eingeschlagenen Weg konsequent fortzuführen. Danach müssen künftig bei der Besetzung von Führungsgremien von Unternehmen, die dem Land gehören oder an denen es beteiligt ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden. Ein anderer Bereich, in dem wir von Parität bislang noch weit entfernt sind: die Aufsichtsgremien des Sparkassensektors. In Schleswig-Holsteins Sparkassen-Verwaltungsräten sind Frauen heute stark unterrepräsentiert: Von 142 Verwaltungsratsmitgliedern der acht öffentlich-rechtlichen Sparkassen waren zum 31. Dezember 2021 nur 31 weiblich, also ganze 22 Prozent. Auch hierfür schaffen wir nunmehr eine verbindliche Paritätsregel. Damit setzen wir den Gleichstellungsauftrag aus dem Grundgesetz, aus Artikel 9 der Landesverfassung und aus § 15 GleichstellungsG konkret um. Die Zielsetzung einer paritätischen Besetzung von Entscheidungsgremien in Verwaltung und Unternehmen ist mittlerweile weitgehend unumstritten und wurde auch ausnahmslos von sämtlichen Expert*innen im Anhörungsverfahren begrüßt. Über den Weg dahin gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen. Über die Notwendigkeit konkreter und verbindlicher gesetzlicher Regelungen gibt es bedauerlicherweise auch im Jahr 2023 noch keine Einigkeit. Oft wird zum Beispiel die Behauptung ins Feld geführt, Frauenquoten widersprächen dem Prinzip der Bestenauslese; Posten sollten „nach der Qualifikation und nicht nach Geschlecht“ vergeben werden. Darauf möchte ich entgegnen: In der Tat, die bisherige Besetzung der Gremien spiegelt eindeutig nicht die Verteilung von Kompetenz in der Bevölkerung wider! So stehen einem Frauenanteil von deutlich über 50 Prozent bei den der Sparkassen-Mitarbeiter*innen gerade einmal 22 Prozent Frauen in Verwaltungsräten gegenüber. Im Zuge der Erarbeitung dieses Gesetzes wurde durchaus darüber diskutiert, teilweise Ausnahmeregelungen für sogenannte atypische Situationen zu schaffen – sprich, wenn keine qualifizierte Frau zu finden ist. Ich halte die vorliegende Fassung des Gesetzes jedoch für angemessen. Selbst das kleinste Trägergebiet einer Sparkasse umfasst mehr als 34.000 Einwohner*innen, sodass genügend Kandidatinnen zur Verfügung stehen. Eine Soll-Regelung würde das Ziel aufweichen und im Ergebnis würde so keine Parität erreicht. Dies hat die Anhörung aus meiner Sicht bestätigt. Die Einsicht, dass es in Entscheidungsgremien und Führungspositionen mehr Frauen geben sollte, gibt es schließlich seit langem. Nur klare, verbindliche Regeln sorgen dafür, dass sich die Strukturen auch wirklich ändern. Wir haben Anregungen aus der Anhörung in unsere Gesetzesänderungen einfließen lassen, insbesondere was die Anforderungen an die Sachkenntnisse der Verwaltungsratsmitglieder betrifft. Hier sind die Anforderungen des Kreditwesengesetzes aus unserer Sicht auch für Verwaltungsratsmitglieder von Sparkassen ausreichend. Fazit: Die Schaffung von klaren und wirksamen Paritätsregelungen für Aufsichts- und Geschäftsorgane des Landes und für Sparkassen-Verwaltungsräte ist überfällig. Die bisherigen Frauenquoten in den betroffenen Gremien und Führungspositionen belegen den Bedarf nach klaren Regelungen sehr deutlich. Vielfach hat sich gezeigt: Freiwilligkeit und weiche Regelungen genügen nicht, um Parität zu erreichen. Dass wir heute dieses Gesetz verabschieden, ist daher ein großer Erfolg. Wir zeigen damit, dass es Schleswig-Holstein ernst meint mit der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrags. Vielen Dank! Oliver Brandt Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal Link Oliver Brandt auf Instagram X Oliver Brandt auf LinkedIn E-Mail an Oliver Brandt Mehr erfahren