Wir setzen das Urteil des Landesverfassungsgerichts fristgerecht um

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 5 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung

Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,

das Finanzausgleichsgesetz ist durch Veränderungen in der Systematik der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beziehungsweise zwischen den Kommunen untereinander einem permanenten Wandel unterworfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir eine weitere Etappe zurück, und es wird nicht die letzte sein.

Die aktuelle Gesetzesänderung geht auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2023 zurück, das die Vorgabe gemacht hat, eine entsprechende Änderung bis zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen. 

Das Urteil schrieb vor, die Teilschlüsselmasse der Zentralen Orte noch einmal auf Basis einer aufgabengerechten Bedarfsermittlung zu überarbeiten, deren Ergebnisse nun mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden. Allerdings legte das Gutachten, das für die Bedarfsermittlung vom Innenministerium in Auftrag gegeben wurde, Mängel an der statistischen Datengrundlage offen. Es war daher unmöglich, eine Berechnung nach der vom Gericht aufgestellten Formel innerhalb der gesetzten Frist umzusetzen. Deshalb wurde eine alternative Methodik gewählt, um die Teilschlüsselmasse im Rahmen der gegebenen Umstände mit dem engen Zeitkorridor neu zu ermitteln.

Im Rahmen der schriftlichen Anhörung gab es zu diesem Vorgehen Kritik von kommunaler Seite. Allerdings wurden auch keine plausiblen und gangbaren Alternativen vorgeschlagen.

Im Gutachten und in der Gesetzesbegründung werden das Problem und die Methodik ausführlich erläutert. Der Gutachter Prof. Dr. Schiller hat in seiner Stellungnahme an den Innen- und Rechtsausschuss noch einmal betont, ich zitiere:

„In der Begründung zum Gesetzentwurf wird schlüssig dargelegt, welche Restriktionen sich durch die Datenproblematik für eine umfassende finanzwissenschaftliche Untersuchung ergeben. Viele der ursprünglich geplanten Methoden waren, wie im Gutachten ausführlich erläutert, daher nicht anwendbar. Die letztlich gewählte […] Vorgehensweise war jedoch aus gutachterlicher Sicht hinreichend belastbar, um eine Vergewisserung hinsichtlich des Gewichts der Teilschlüsselmasse für Zentrale Orte zu ermöglichen.“

Die Erkenntnisse des Gutachtens deuten stark darauf hin, dass die klagende Kommunalgruppe bereits über die relativ „beste“ Finanzausstattung verfügt, während die Zentralen Orte nach dem gegebenen Schlüssel vergleichsweise schlechter ausgestattet sind. Dies hebt auch der Städtebund in seiner Stellungnahme hervor. Eine Übervorteilung der Zentralen Orte aufgrund einer zu hohen Mittelzuweisung ist daher nach meinem Verständnis nicht gegeben. Ich denke, die Landesregierung kann einem möglichen Klagerisiko relativ gelassen entgegensehen.

Ich möchte noch auf einen anderen Aspekt des Gesetzes eingehen: den neuen Vorwegabzug für die Städtebauförderung. Dieser Punkt war in den vergangenen Wochen Gegenstand vieler Diskussionen und hat in den Kommunen bekanntermaßen keine Begeisterung ausgelöst.

Ich kann diese Einschätzung aus kommunaler Sicht nachvollziehen. Aus Sicht des Haushaltsgesetzgebers besteht allerdings aufgrund der Haushaltslage Handlungsbedarf. Dieser Schritt ist Teil der Konsolidierung des Landeshaushalts, die schmerzlich ist und praktisch alle Bereiche der Landespolitik trifft.

Die Landesregierung hat im Rahmen der Haushaltsaufstellung alle Ausgaben auf den Prüfstand gestellt und die Einsparvorschläge umfassend diskutiert, auch unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände. Wie diese in ihrer Stellungnahme noch einmal dargelegt haben, lehnen sie diesen Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich geschlossen ab. Gleichzeitig betonen sie aber, dass es sich bei der Städtebauförderung um eine herausragende Aufgabe handelt, die wichtige Impulse für die Konjunkturbelebung setzt und damit auch der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung entgegenwirkt. Deshalb halten auch wir die Fortsetzung der Städtebauförderung für sinnvoll und wichtig. Sie ist eines der wesentlichen Förderprogramme zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten, Stadt- und Ortsteilen. Die betroffenen Projekte müssen auch weiterhin realisiert werden. Das gilt umso mehr, weil dafür auch Bundesmittel zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Wir stellen wir damit sicher, dass diese Bundesförderung auch künftig kofinanziert wird.

Den Antrag von FDP und SSW lehnen wir wie bereits im Finanzausschuss ab. Diese Diskussion sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Januar geführt werden.

Vielen Dank!

Oliver Brandt

Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal