Wo wir mit Freiflächen-PV die Biodiversität verbessern können, sollten wir das tun

Zur heutigen Landtagsdebatte zu TOP 31, „Erlass zur Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen weiterentwickeln“, sagt die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ulrike Täck:

Wir müssen uns zuerst einmal den Unterschied zwischen Freiflächen-PV und Agri-PV klar machen: bei Freiflächen-PV wird ein maximales Maß an PV-Ausbau auf einer Fläche für maximalen Stromertrag gebaut. Eine landwirtschaftliche Nutzung ist darunter häufig nicht möglich, wohl aber immer noch Biodiversitätsmaßnahmen. Agri-PV-Anlagen sind die Kombination von PV und Landwirtschaft auf derselben Fläche. Bei Agri-PV sind die Anlagen technisch anders gebaut als bei Freiflächen-PV.

Zum PV-Erlass aus dem Jahr 2021: Da ist viel drin, was heute noch wichtig ist. Trotzdem hat der Erlass nicht zu einem verstärkten Ausbau von PV in der Fläche geführt. Erst die Privilegierung entlang von Autobahnen hat zu einem größeren Ausbau geführt.

Mit dem Antrag wollen wir auch die Bedenken der Landwirt*innen aufnehmen, dass für den Lebensmittelanbau wertvolle Ackerflächen verloren gehen könnten. Der Erlass soll hinsichtlich der Bodenwerte konkretisiert werden. Aber dies gilt nicht für Agri-PV-Anlagen unter denen Landwirtschaft betrieben wird. Es bleibt den Landwirt*innen selbst überlassen, was sie kombinieren.

Freiflächen-PV hat aber auch Vorteile zusätzlich zum hohen Stromertrag: Die Biodiversität kann im Vergleich zum Anbau von Energiemais gesteigert werden. Und so soll auch geprüft werden, inwieweit auf Flächen in Landschaftsschutzgebieten für Freiflächen-PV die Biodiversität erhöht werden kann. Denn in Landschaftsschutzgebieten ist heute der Anbau von Energiemais und das Verwenden von Pestiziden erlaubt.

Eines ist klar: Die Priorität liegt auf den PV-Ausbau auf bereits versiegelten Flächen. Aber der heiße und trockene Frühling zeigt, dass wir keine Zeit mehr haben, gemächlich erst das eine und danach das andere zu tun.

Ein wichtiger Aspekt ist auch: Der Ausbau von Freiflächen-PV und Agri-PV muss mit dem Netzausbau zusammenpassen. Der neue Netzentwicklungsplan sieht dies in Teilen auch schon vor. Dies soll nun erweitert werden mit den Daten, wo es netzverträgliche Standorte gibt. Und hier begrüßen wir, dass die Landesregierung das bestehende Flächenmanagementkataster auf Freiflächen-PV ausweiten und dies im Juli freischalten wird.

Fazit: Wo wir mit Freiflächen-PV die Biodiversität verbessern können, sollten wir das tun. Wo es sehr gute Böden für den Lebensmittelanbau gibt, sollten sie hierfür genutzt werden. Dort wo die Kombination von Landwirtschaft und PV, genannt Agri-PV, eine Option ist, sollte dies genutzt werden. Dort wo Netzausbau und PV zusammenpassen, muss schnell die Datengrundlage geschaffen werden.

Ulrike Täck

Sprecherin für Energie und Kreislaufwirtschaft