Aktenvorlagebegehren: Der Sachverhalt ist de facto geklärt

Zur Zustimmung in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses zum Aktenvorlagebegehren sagt die familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:

Wir haben diesem Aktenvorlageverfahren heute zwar zugestimmt, erkennen aber den Aufklärungsbedarf der Opposition nicht. Es ist in Schleswig-Holstein Teil der parlamentarischen Kultur, auch als Koalition solchen Belangen der Opposition zuzustimmen. Inhaltlich sind wir von dem Vorgehen der SPD und dem Nutzen eines Aktenvorlagebegehrens absolut nicht überzeugt, denn der Sachverhalt wurde mehrfach im Ausschuss besprochen und ist de facto geklärt.

Das Ministerium hat im Dezember eine gute Lösung mit den Kommunen erreicht. Die Pflegeeltern erhalten nun eine stark erhöhte Erziehungspauschale von 420 Euro, das heißt die Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. wurde vollumfänglich umgesetzt. Das ist das politisch entscheidende! Ich bin froh, dass den Pflegeeltern so geholfen werden konnte und ihrer Arbeit Wertschätzung entgegengebracht wird. Denn das halte ich für sehr wichtig.

Das Ministerium hat zu dem Prozess der Erhöhung der Erziehungspauschale der Pflegeeltern mehrfach im Sozialausschuss mündlich berichtet und darüber hinaus zur heutigen Ausschusssitzung schriftlich einen Vermerk eingereicht (Umdruck 20/2676), in dem der Verlauf ausführlich beschrieben wurde.

Wenn es weiteres Informationsinteresse gibt, hätte die SPD auch die Möglichkeit, eine Kleine Anfrage zu stellen. Die Frage ist also: Warum muss es gleich ein Aktenvorlageverfahren sein, das einen erheblichen organisatorischen Arbeitsaufwand für das Sozialministerium bedeuten wird?

Catharina Nies

Sprecherin für Migration, Flucht, Frauen, Gleichstellung, Familie, Kinder, Kita