Nur in einer gemeinschaftlichen Anstrengung von Land und Kommunen wird es möglich sein, eine belastbare und für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden

Zur heutigen (20.6.2024) Demonstration der Musikschulen vor dem Landtag sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:

Alle Musikschulen im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung. Derzeit stehen sie angesichts des sogenannten „Herrenberg Urteils“ vor enormen Herausforderungen. Wir teilen ihre existenziellen Sorgen und Ängste und nehmen ihr heute bei der Demonstration vor dem Landeshaus vorgebrachtes Anliegen sehr ernst. Auch unser Wunsch ist es, für alle Musikschulen im Land so bald wie möglich gemeinsam eine belastbare und für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden. Dies wird nur in einer gemeinschaftlichen Anstrengung von Land und Kommunen möglich sein.

Für uns ist es bereits seit der letzten Legislaturperiode ein wichtiges Anliegen, die Musikschulen gesetzlich abzusichern. Dies ist verbindlich im Koalitionsvertrag verankert. Allerdings war zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht klar, wie sich die allgemeine Haushaltslage in Bund, Land und Kommunen entwickeln würde. Deshalb finden derzeit viele Gespräche statt und wir sind gemeinsam auf der Suche nach einer guten Lösung, damit die reiche Musikschullandschaft in Schleswig-Holstein erhalten werden kann und dramatische Folgen des Bundessozialgerichtsurteils abgewendet werden können.

Unsere Musikschullandschaft ist aufgrund der heterogenen Trägerstrukturen besonders betroffen, in Hamburg gibt es dagegen beispielsweise schon lange eine rechtssichere Lösung. Wir sollten uns nicht scheuen, auch über diese Fragen gemeinsam nachzudenken. Und auf Länderebene wird derzeit eine Gesprächsebene mit der Deutschen Rentenversicherung gesucht, um auf diesem Weg eine Lösung für eine Umsetzung in Form von rechtssicheren Arbeitsverhältnissen herbeizuführen.

Politisch ist uns die Kulturförderung allgemein, aber auch besonders die Förderung von Musik in Form von musikalischer Bildung, Nachwuchsförderung, Wettbewerben und Festivals ein wichtiges Anliegen. Trotz angespannter Haushaltslage leistet das Land bereits jetzt einen großen Beitrag, um die Musikschulen zu unterstützen. Der Landesverband der Musikschulen erhält vom Land im Haushaltsjahr 2024 knapp 356.000 Euro institutionelle Förderung für sein Arbeit, trotz notwendiger Sparmaßnahmen erhielt er eine strukturelle Erhöhung um 5,5 Prozent zur Deckung von Personalkostensteigerungen.

Nachhaltige Kulturförderung kann aber nur mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden. Daher ist uns diese ein zentrales politisches Anliegen dieser Legislaturperiode, die notwendigen konkreten Schritte hierfür auch anzugehen und ich freue mich, dass ein Entwurf des Musikschulfördergesetzes noch in diesem Jahr vorgelegt und dann im kommenden Jahr im Landtag beraten werden soll. So kann es nach wie vor wie geplant in 2026 in Kraft auch treten und die Musikschullandschaft landesweit gestärkt und abgesichert werden.

Uta Röpcke

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Erwachsenen- und Weiterbildung, Kultur, Denkmalschutz