Nationale Minderheiten und Volksgruppen anerkennen

Zur Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein zur Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes sagt der minderheitenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock-Rohwer:

Mit der Aufnahme eines neuen Absatzes 4 in Artikel 3 des Grundgesetzes würde sich Deutschland verbindlich zum Schutz der Identität seiner autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verpflichten. Das Land Schleswig-Holstein und wir Grüne unterstützen diese Anpassung des Grundgesetzes schon lange und sind zuversichtlich, dass der Bundesrat dies auch so sieht. Schleswig-Holstein ist Vorbild bei der Inklusion seiner nationalen Minderheiten, denn Gleichheit heißt auch, kulturelle, sprachliche und historische Besonderheiten anzuerkennen und zu wahren. Nicht als Randaspekte, sondern als integraler Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Auch auf EU-Ebene kämpfen wir weiterhin für eine stärkere Anerkennung der nationalen Minderheiten und Volksgruppen.

Dirk Kock-Rohwer

Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch und Minderheiten