Es gilt das gesprochene Wort!
TOP 13 – Gesetz zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Brandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern lief in der ARD eine Reportage unter dem Titel „Kommunen vor dem Kollaps“. Worum ging es? In Kurzform: Sparhaushalte, Kürzungen, Haushaltssperre, verzweifelte Bürgermeister*innen.
Wir hier im Land kennen die Themen: steigende Sozialausgaben, hohe Baukosten, Fachkräftemangel, wachsende Anforderungen an Infrastruktur, Klimaanpassung, Wärmeversorgung, Bildung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig entwickeln sich die Einnahmen vielerorts nicht in gleicher Geschwindigkeit. Am 22. Juni haben die drei kommunalen Spitzenverbände daher zu einem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit“ aufgerufen. In ganz Deutschland sind Protestveranstaltungen geplant.
Wir hier im Land sind nah dran an den Sorgen und Nöten unserer Kommunen, wir sehen uns als Partner der Kommunalen Familie und wir unterstützen als Land im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten: Wir stellen mehr Mittel als andere Flächenländer für den Ganztag bereit. Wir leiten 62,5 Prozent der Infrastrukturmittel des Bundes direkt an die Kommunen weiter. Wir unterstützen zusätzlich zum Beispiel bei Investitionen in Schwimmstätten und Frauenhäuser.
In Berlin allerdings scheint die katastrophale Finanzlage der Kommunen noch nicht angekommen zu sein. Anders lässt dich der Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes nicht erklären. Wo seinerzeit Olaf Scholz als Finanzminister den Kommunen zur Entschuldung noch 25 Milliarden Euro angeboten hat, kommt Finanzminister Lars Klingbeil mit ganzen 250 Millionen Euro um die Ecke. Das sind für Schleswig-Holsteins Kommunen 13 Millionen Euro über vier Jahre. So ändern sich die Zeiten. Ich zitiere hier gern den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Losse-Müller: „Die Lösung muss so groß sein wie das Problem“. Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.
Nun zu unserem Gesetzentwurf: Aufgrund der geschilderten Lage stoßen Kommunen auch dort, wo Investitionen notwendig, sinnvoll oder sogar gesetzlich geboten sind, an haushaltsrechtliche Grenzen. Hier setzen wir an: Mit der vorliegenden Änderung der Gemeindeordnung wollen wir das kommunale Haushaltsrecht an bestimmten Stellen gezielt flexibler machen und den Kommunen so mehr Luft zum Atmen geben. Das gilt besonders für Gemeinden, die das haushaltsrechtliche Kriterium der „dauernden Leistungsfähigkeit“ nicht oder nur teilweise erfüllen. Genau diese Kommunen haben in der Regel einen besonders hohen Investitionsbedarf. Wenn notwendige Sanierungen und Investitionen immer weiter verschoben werden, wird es am Ende nicht günstiger, sondern im Gegenteil teurer: Der Sanierungsstau wächst, Gebäude werden teurer, Straßen verfallen und wichtige Vorhaben für die Zukunft der Stadt oder Gemeinde werden nicht umgesetzt.
Daher wollen wir für Investitionen, zu denen eine Kommune rechtlich verpflichtet ist, im Haushaltsrecht einen praktikablen Weg eröffnen, diese Pflicht erfüllen zu können. Es hilft niemandem, wenn Kommunen zwar Aufgaben zugewiesen bekommen, aber die Umsetzung dann im Genehmigungsverfahren stecken bleibt. Zudem schaffen wir eine Ausnahme für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, also Einrichtungen und Maßnahmen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens vor Ort zentral sind, wie Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bevölkerungsschutz, Straßen oder Radwege. Was genau darunter fallen soll, werden wir in den Ausschussberatungen sorgfältig beraten und von Expert*innen prüfen lassen. Der SSW hat dazu ja ein paar eigene Ideen eingebracht.
Auch für sogenannte rentierliche Maßnahmen, also Investitionen, die sich über künftige Erträge, Einzahlungen oder Einsparungen innerhalb ihrer Nutzungsdauer selbst finanzieren, schaffen wir eine Ausnahme. Gerade bei langfristig nutzbaren Infrastrukturen brauchen wir einen Blick, der nicht nur auf das aktuelle Haushaltsjahr schaut, sondern auf den gesamten Lebenszyklus einer Investition. Außerdem erleichtern wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kreditaufnahme zur Unterstützung für kommunale Beteiligungen wie Stadtwerke, Eigenbetriebe oder andere kommunale Unternehmen, allerdings unter der Voraussetzung einer Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent. Auch hier geht es um mehr Handlungsfähigkeit bei vertretbarem Risiko.
Alle zentralen Flexibilisierungen des Gesetzentwurfs sind befristet. Sie sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und Ende 2032 wieder auslaufen. Bis Ende 2031 soll ein Erfahrungsbericht vorliegen. Das ist richtig, damit wir in diesem zeitlich begrenzten Rahmen die Wirkung beobachten und dann auf Grundlage von Erfahrungen und Zahlen entscheiden können, inwieweit die Regelungen fortgeführt werden. Kommunen müssen auch in schwieriger Finanzlage handlungsfähig bleiben und in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen. Gleichzeitig behalten wir Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und kommunale Finanzstabilität im Blick.
Vielen Dank!

Oliver Brandt
Sprecher für Haushalt, Finanzen, Metropolregion, Landespersonal
