Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Jurastudium sagt der innen- und rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jan Kürschner:
„Mit der Einführung des integrierten Jura-Bachelors setzen wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag um und greifen zugleich ein zentrales Anliegen vieler Jurastudierender auf. Künftig sollen die im Studium bereits erbrachten Leistungen nach erfolgreicher Schwerpunktbereichsprüfung und bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit einem Bachelorabschluss anerkannt werden.
Ich freue mich sehr, dass sich die Situation der Jurastudierenden in Schleswig-Holstein dadurch verbessern wird. Das Staatsexamen bleibt selbstverständlich der zentrale Abschluss für die klassischen juristischen Berufe. Gleichzeitig ist es aber richtig, die umfangreichen wissenschaftlichen und fachlichen Leistungen, die Studierende bereits auf dem Weg dorthin erbringen, sichtbarer zu machen und mit einem eigenständigen Abschluss zu dokumentieren.
Das Jurastudium und insbesondere die Vorbereitung auf das Staatsexamen sind mit sehr hohen Anforderungen verbunden. Viele Studierende stehen dabei unter enormem Druck. Ein integrierter Bachelor kann als ein Baustein dazu beitragen, Stressfaktoren zu verringern und damit das Studium attraktiver zu machen.
Es ist gut, dass bestehende Vorbehalte mit sachlichen Argumenten überwunden werden konnten und nun der Einstieg in den Jura-Bachelor gelingt. Als nächstes muss die konkrete Umsetzung einschließlich der Akkreditierung zügig angegangen werden.“
Der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger, sagt:
„Wir begrüßen den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Schleswig-Holstein macht sich nun endlich auf den Weg, den integrierten Bachelor im Jurastudium einzuführen. Andere Bundesländer sind diesen Schritt längst gegangen.
Kritisch sehen wir allerdings, dass die vorgesehene Regelung lediglich rückwirkend zum 1. Januar 2021 gelten soll. Wer die Voraussetzungen für den Bachelor bereits früher erfüllt hat, bleibt trotz vergleichbarer Studienleistungen bei dem jetzigen Entwurf außen vor. Für das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir die gewählte Stichtagsregelung daher kritisch begleiten und uns für einen früheren Stichtag einsetzen.“

Jan Kürschner
Sprecher für Innen, Recht, Medien

Malte Krüger
Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung
