Die Schuldenbremse muss endlich reformiert werden, damit wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 10 + 30 – Errichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds des Landes Schleswig-Holstein (TraFo.SH)“

Dazu sagt die klimapolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Nelly Waldeck:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleg*innen, 

die Transformation zur Klimaneutralität ist eine Mammutaufgabe, die alle Lebensbereiche umfasst. Das Ziel, Wohlstand zu erhalten und die Transformation zur Klimaneutralität zu stemmen, erfordert erhebliche Investitionen.

Wir wollen Bahnverbindungen bauen, Ladeinfrastruktur schaffen, Wärmenetze aus- und Wärmepumpen einbauen, die Landwirtschaft klimaeffizienter gestalten und vieles mehr. Das alles kostet Geld, ob wir es Bürger*innen und Unternehmen finanzieren lassen oder ob wir es durch Steuergeld tragen.

Für uns ist keine Frage, dass das Geld aufgebracht werden muss. Über die Höhe des Geldes hingegen kann man zumindest diskutieren. Je weniger wir als Gesellschaft bereit sind, uns für die Reduktion von Treibhausgasen einzuschränken, desto mehr Geld kostet die Transformation.

Wir haben also mit hohen Kosten für Klimaschutzausgaben zu rechnen. Wenn wir diese Kosten über den regulären Haushalt decken wollen, müssen wir an anderen Stellen drastisch einsparen oder die Einnahmenseite erhöhen.

Ich habe mir die Fraktionsanträge im letzten Haushalt gut angesehen, da kamen viele Vorschläge, aber keine, die aufzeigen, wie der Landesnahverkehrsplan (LNVP) durch Landesmittel ausfinanziert oder die Wärmewende durch den regulären Haushalt finanziert werden soll. Wie so ein regulärer Transformationshaushalt aussehen soll, der alle weiteren Ausgaben so einkürzt, dass für Klimaschutz genug Geld da ist, habe ich noch nicht gesehen.

Wir Grüne befürworten unter anderem auch die Aufnahme von Krediten für Klimaschutzinvestitionen, allerdings muss an dieser Stelle auch klar sein, dass wir alle für diese Kredite aufkommen müssen. Deswegen ist es wichtig, nicht nur über Kredite zu gehen, sondern auch über eine Steuerpolitik, die klimafreundliches Verhalten belohnt und starke Schultern mehr tragen lässt.

Doch ob wir kreditfinanzierten Klimaschutz wollen, kann doch spätestens seit letzter Woche nicht mehr in diesem Parlament beschlossen werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt es neue Klarheit in Bezug auf die Schuldenbremse. Und mindestens dieser Satz ist doch ziemlich deutlich: „Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nicht mit Notkrediten finanziert werden.“

Die Klimakrise ist nicht nur seit langem absehbar, sie ist auch durch uns verursacht. Es heißt auch: „Je weiter das auslösende Ereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je entfernter die Folgen sind, desto stärker wird sich der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers verengen.“

Auch hier gilt: Dass wir durch die zunehmende Erderwärmung unsere eigene Existenz gefährden, ist seit über 30 Jahren bekannt. Seit fast zehn Jahren haben wir uns sogar darauf verständigt, die Emissionen deutlich zu verringern.

Zumindest der direkte und einzige Zweck, die Treibhausgasemissionen, die wir selbst ausstoßen, zu reduzieren, ist im aktuellen Konstrukt der Schuldenbremse mindestens nicht vorgesehen gewesen und scheint durch dieses Gerichtsurteil nur sehr unwahrscheinlich rechtens zu sein.

Genau deswegen ist es keine neue Forderung, die Schuldenbremse endlich so zu reformieren, dass wir wichtige Zukunftsinvestitionen tätigen können. Die Notwendigkeit dieser Änderung ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nochmal deutlicher geworden. Wir Grünen werden uns dafür weiter einsetzen und wenn uns der sozialdemokratische Bundeskanzler bei diesem Vorhaben unterstützt, wären wir sicherlich ein ganzes Stück weiter.

Nun aber noch einmal zu dem ganz konkreten Gesetzentwurf: Wenn wir jetzt einen Fonds mit zwölf Milliarden Euro öffnen und Finanzierungszusagen verteilen, wie gehen wir dann vor, wenn die die Klage zu den Sondervermögen der anderen Länder in wenigen Monaten verloren wird?

Wir bringen uns doch nicht sehenden Auges in die Situation, einen Transformationsfonds aufzubauen, auszugestalten und Finanzierungen zuzusagen, um aller Wahrscheinlichkeit nach in wenigen Monaten per Urteil zu erfahren, dass dieser rechtswidrig ist und wir plötzlich hohe Summen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Das wäre absolut unverantwortlich.

Neben der Frage der Rechtmäßigkeit des Transformationsfonds habe ich einige inhaltliche Punkte, beispielsweise die Frage für was wir als Land so alles zuständig sind und ob wir wirklich so vieles staatlich selbst aufbauen und nicht auf bestehende Strukturen zurückgreifen wollen.

Ich glaube aber, diese Debatte sollten wir nach dem Gerichtsurteil zu den weiteren Transformationsfonds führen und nicht jetzt. Denn aktuell ist nicht davon auszugehen, dass ein solcher Fonds Bestand hat.

Vielen Dank!

Nelly Waldeck

Sprecherin für Mobilität, Klimaschutz, Schifffahrt, Digitales, Netzpolitik, Soziales, Jugend und Antidiskriminierung