Rede zu Protokoll gegeben!
TOP 44 + 61 – Planstellenzuweisungsverfahren
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Malte Krüger:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
das Planstellenzuweisungsverfahren, kurz PZV, ist wie ein Lotse. Ein Lotse orientiert sich an festen Karten und Messdaten, braucht aber auch Spielraum, um auf besondere Gefahren oder Hindernisse zu reagieren. Ähnlich ist das PZV gestrickt. Es soll Schulen sicher durch Veränderungen steuern und braucht dafür Freiräume.
Das PZV regelt, wie viele Planstellen einer Schule zur Verfügung stehen. Es entscheidet darüber, ob und wie viele Stellen eine Schulleitung neu ausschreiben kann oder eben nicht. Deswegen ist das PZV auch an Schulen ein kontroverses Thema. In Kollegien hören Sie des Öfteren den Spruch: Da ist das PZV schuld dran.
Die Erstellung des PZV ist an Kriterien orientiert. Dabei spielen unter anderem Schüler*innenzahlen, Stundentafeln, Lerngruppengrößen, Leitungszeiten, Sonderbedarfe und Ausgleichszuweisungen eine Rolle. Zum Beispiel gibt es Ausgleichszuweisungen für Maßnahmen und Projekte in Schulen. Das sind derzeit 199 Stellen.
Die SPD erweckt nun den Eindruck, dass das Bildungsministerium ohne Kriterien festlegt, wo Stellen entstehen und wo sie eben nicht entstehen. Dieser Eindruck ist aber falsch. Es gibt Kriterien, die können auch eingesehen werden. Aber dennoch braucht das Ministerium auch einen Steuerungsspielraum. Wir haben hier ein atmendes System. Schulen könne nicht von heute auf morgen drastisch Stellen gestrichen werden und gleichzeitig brauchen Schulen mit steigenden Schüler*innen-Zahlen eine Perspektive für einen Stellenaufwuchs. Am besten lässt sich das damit erklären, dass wir alle ein Interesse haben, dass an allen Schulformen Einstellungsmöglichkeiten entstehen. Wenn darauf nicht geachtet werden würde, dann könnte es sein, dass ein ganzer Jahrgang an voll ausgebildeten Lehrkräften einer Schulart keine Stelle erhält. Das kann nicht unser Interesse sein. Daher benötigt das Ministerium beim PZV einen Steuerungsspielraum und kann nicht nur auf Grundlage harter Kriterien planen.
An unseren Schulen ermutigen wir Schüler*innen dazu, dass sie zu Tüftler*innen und Forscher*innen werden. Wenn ich als junger Mensch verstehen will, wieso ich an einer Schule so und so viele Lehrkräfte habe, dann bleiben mir fast nur die Drucksachen des Landtages als Informationsquelle. Ich fände es gut, wenn das Bildungsministerium stärker erklärt, was das PZV ist. Dazu könnte man ein FAQ auf die Website des Bildungsministeriums stellen, wie das zum Beispiel auch bei Abordnung Plus getan wird.
Der ursprüngliche Berichtsantrag hatte insofern einen berechtigen Ansatz, denn das PZV ist aufgrund seiner Komplexität für viele Schulen schwer nachvollziehbar. Der Bericht der Landesregierung hat hier mehr Transparenz geschaffen und genau daran sollten wir weiterarbeiten.
Ich habe von Grund- und Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe gehört, dass sie gegenüber den Schulen, die direkt der oberen Schulaufsicht unterstehen, benachteiligt werden. Sie behaupten, dass sie erst später die Ausschreibungen veröffentlichen können als Gymnasien. Das Bildungsministerium schreibt aber: „Um keine Schulart in der Lehrkräftegewinnung zu benachteiligen, ist vorgesehen, dass Stellenausschreibungen aller Schularten erst nach Vorliegen der Zuweisung der Schulämter beginnen können.“ Das würde nach meinem Verständnis heißen, dass die Schulen selbst den Zeitpunkt in der Hand haben. Einige Gemeinschaftsschulen haben mir erklärt, dass das nicht so ist. Hier wünsche ich mir, dass wir diesen Widerspruch im Ausschuss auflösen.
Vielen Dank.

Malte Krüger
Sprecher für Schule, Hochschule, Wissenschaft, berufliche und politische Bildung
