Musikförderung ist wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 16 – Förderung von Musikschulen durch ein Musikschulfördergesetz

Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Uta Röpcke:

Sehr geehrte Landtagspräsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

„Mut und Hoffnung“ – unter diesem Motto findet in dieser Woche zum zehnten Mal die „Folk Baltica“ statt. Beim Eröffnungskonzert vergangenen Samstag in Sønderborg standen neben Profi-Musiker*innen auch viele Kinder und Jugendliche auf der Bühne, an Instrumenten, im Chor oder mit selbstverfassten, nachdenklichen und hoffnungsvollen Texten. Es war das lebendigste und berührendste Konzert, das ich in diesem Jahr hören durfte: Ein beeindruckendes Miteinander der Künstler*innen auf der Bühne, das Hoffnung macht.

Auch bei diesem Festival gibt es eine Vielzahl von Ehrenamtlichen zwischen Deutschland und Dänemark, die dies alles erst möglich machen – und es während der Pandemie sehr schwer hatten. Dafür danke ich allen daran Beteiligten ausdrücklich und von ganzem Herzen.

Möglich ist das bei der Folk Baltica durch die Freiheiten, die der Festival-Charakter bietet, und durch die Kulturvereinbarung Sønderjylland-Schleswig in Kooperation mit der Syddansk Folkemusiktalentskole und diversen Sponsoren und Förderungen, auch vom Land Schleswig-Holstein.

In Kunst und Kultur darf, ja muss sogar, experimentiert werden. Musikalische Experimente erweitern unsere Gedanken- und Erfahrungshorizonte, eröffnen neue Perspektiven. Aber: Wer den Sprung ins Experiment wagt, braucht einen sicheren, festen Boden, um überhaupt springen zu können. Damit Künstler*innen, Veranstalter*innen oder Vereine diese für uns alle so wichtigen Experimente wagen können, braucht es solide Grundlagen. Ein Musikschulfördergesetz schafft diese Grundlagen. Es schafft die Basis für eine verlässliche Weiterentwicklung der Musikschulen in Schleswig-Holstein und sichert so auch mögliche Kooperationen von Musikschulen und allgemeinbildenden Schulen.

Es ermöglicht nachhaltige kulturelle Bildung, im schulischen Ganztag, aber auch im außerschulischen Kontext. Gesetzliche Anerkennung gibt den Musikschulen in Schleswig-Holstein mehr Planungssicherheit und das auf der Grundlage verbindlicher Qualitätsstandards. Uns ist die Musikförderung wichtig, denn sie ist wesentlicher Bestandteil von kultureller Teilhabe aller gesellschaftlicher Gruppen.

Seit 2021 gibt es in Schleswig-Holstein am Nordkolleg in Rendsburg außerdem das Kompetenzzentrum für musikalische Bildung, das mit seiner Vernetzung verschiedener Kooperationspartner ebenfalls eine wichtige Rolle in der Musikförderung im Land übernimmt. Mit dem Musikschulfördergesetz wollen wir eine noch umfassendere Musikförderung erreichen, von der alle profitieren. Unser Antrag greift damit mittelbar auch die Problematik des Lehrer*innenmangels im Fach Musik auf. Nur wer sich früh mit Musik beschäftigt und eine Verbindung dazu aufbaut, vielleicht sogar eine Leidenschaft für die Musik entwickelt, kann sich später Musik auch als Beruf vorstellen. Im Landesjugendorchester mitzuspielen, macht schon in jungem Alter erfahrbar, wie ein späteres Leben als Berufsmusiker*in aussehen könnte und ob es zum eigenen Lebensentwurf passt. Der Landesmusikrat hat einen 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung des Fachkräftemangels bei Musiklehrer*innen erstellt, welcher hilfreiche Anregungen liefert und bei der Ausarbeitung des Gesetzes Berücksichtigung finden sollte.

Nicht nur die Musikförderung im Speziellen, sondern auch die Kulturförderung im Allgemeinen muss verlässlich, institutionell, strategisch und dynamisch sein – nur so können wir die Kultur in unserem Land zukunftsfest und krisensicher machen. Dies dient auch der Nachhaltigkeit und festigt breite Kooperationen mit kulturnahen Akteur*innen wie den Schulen. Wir haben ein Bibliotheksgesetz, ein Denkmalschutzgesetz und möchten nun ein Musikschulfördergesetz auf den Weg bringen, ein weiteres Element für einen langen Weg hin zu einem Kulturfördergesetz, wie es der SSW nun fordert.

Aber ein gutes und umfassendes Kulturfördergesetz lässt sich nicht bis zum 2. Quartal 2024 realisieren, wenn wir den vor über 10 Jahren begonnenen Weg des Kulturdialogs so weitergehen wollen. Und das sollten wir unbedingt, das haben die Erfahrungen in den Bundesländern gezeigt, die bereits eine Kulturgesetzgebung auf den Weg gebracht haben.

Unser Weg hin zu einer langfristigen und nachhaltigen Absicherung der Kulturförderung in Schleswig-Holstein ist daher aus unserer Sicht zielführender, weil nach und nach die Rahmenbedingungen der Kulturakteur*innen durch eine gemeinsame Prioritätensetzung verbessert werden und gleichzeitig die Musikförderung bei uns im Land schon auf dem Weg dahin gestärkt wird.

Und auch der Vorschlag der FDP, den Zeitrahmen insgesamt zu verkürzen und als Zielmarke das 04. Quartal 2023 zu setzen, wird dem hohen Anspruch des Vorhabens nicht gerecht. Das Ministerium befindet sich unter Beteiligung der Kulturverbände aktuell in einem Leitlinienprozess, dessen Ergebnisse in das Gesetz unbedingt noch mit einfließen sollten.

Aber wenn wir uns im Ziel einig sind, können wir über den besten Weg dahin auch gerne noch weiter im Ausschuss beraten. Und wenn Sie noch nicht davon überzeugt sind, dass es Musikförderung in unserem Land braucht, empfehle ich Ihnen: Lassen Sie sich in den nächsten Tagen auch noch von der Folk-Baltica mit Konzerten in Ihrer Region inspirieren.

Vielen Dank!

Uta Röpcke

Parlamentarische Geschäftsführerin

Sprecherin für Erwachsenen- und Weiterbildung, Kultur, Denkmalschutz