Smart Glasses müssen in Schwimmbädern, Sporthallen, Bussen und Bahnen verboten werden

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 18 – Schutz der Privatsphäre stärken – Unzulässige Filmaufnahmen mit Smart Glasses, Mini-Kameras und vergleichbaren Geräten wirksam unterbinden!

Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleg*innen,

wir sprechen heute über Smart Glasses, intelligente Brillen, die mittlerweile so unauffällig sind, dass sie Sehhilfen zum Verwechseln ähnlichsehen. Sie enthalten Kameras, Mikrofone, zugehörige Rechenkapazität und sind mit einer KI-Software ausgestattet, die durch die permanente Aufnahme der Umgebung trainiert wird und die gesammelten Daten auf einer Cloud speichert.

Das Patent für smarte Brillen mit Gesichtserkennungssoftware hat Meta Anfang des Jahres beantragt. Und laut Gutachten des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist die Software der Modelle von Ray-Ban von vor drei Jahren bereits so strukturiert, dass Tabellen mit der Bezeichnung Gesichtserkennung integriert sind und diese Funktion jederzeit hinzugefügt werden kann.

Automatisierte Gesichtserkennung, permanente Aufnahmen Unbeteiligter, und das auch noch durch völlig unauffällige Gebrauchsgegenstände, denen nicht ansehbar ist, dass sie uns gerade aufnehmen und bald dann auch scannen werden.

Im Marketing wird das alles mit einer gewissen Coolness als harmloses Freizeitaccessoire verkauft. Aber es zeigt vor allem, dass die Hersteller einfach Tatsachen schaffen, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage existiert. Und deshalb ist es auch richtig und mutig, dass Hate Aid gegen die Hersteller klagt. Diese Technologie wird unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft drastisch verändern und wir dürfen nicht zulassen, dass sie zu einschneidenden Freiheitseinschränkungen führen.

Menschen sollten unbeobachtet in der Bahn sitzen können. Niemand sollte beim Betreten eines Schwimmbades damit rechnen müssen, von einer unauffälligen Kamera an einer Brille aufgenommen zu werden. Es gibt Orte, an denen Menschen ein besonders schutzwürdiges Interesse haben, nicht heimlich aufgenommen zu werden, insbesondere dort, wo Kinder sich aufhalten, wo Menschen sich umziehen, duschen, schwimmen und sich sehr privat in öffentlichen Räumen bewegen.

Wir Grüne glauben, die Risiken für unsere Persönlichkeitsrechte sind enorm und das Missbrauchspotenzial zeigt sich bereits jetzt. Mit Chatgruppen, die sich Tipps geben, wie man Frauen am unauffälligsten mit Smart Glasses heimlich in intimen Situationen filmen kann. Und immer mehr Einzelfälle werden bekannt, in denen Frauen mit versteckter Kamera und ohne ihr Einverständnis gefilmt werden und erst viel später dann merken, dass sie heimlich aufgenommen wurden, nämlich wenn die Videos im Netz landen, auf den Accounts selbst ernannter Influencer.

Und dann ist es zu spät, dann ist der Schaden angerichtet. Das Netz vergisst nicht. Wir haben hier ausdrücklich nicht nur ein Transparenzerfordernis, es geht nicht nur um die Frage, ob eine Einwilligung vorliegt oder nicht, wir haben ein Schutzerfordernis. Und wir fordern als Koalition nicht nur, dass das Land Kommunen und Betreiber bei der Umsetzung von Nutzungsverboten in Schwimmbädern, Sporthallen, Sauna, ÖPNV und vergleichbaren Orten unterstützt. Das ist uns nicht genug. 

Wir wollen darüber hinaus, dass die Landesregierung sich für bundesweit einheitliche Nutzungsverbote einsetzt, in eben diesen besonders schutzwürdigen Orten. Gerade Frauen und Kinder erleben sexualisierte und bildbasierte digitale Gewalt bereits heute in erheblichem Maße, Smart Glasses werden diese Entwicklung noch verstärken.

Deshalb fordere ich, dass in der bundesweiten Debatte, die wir ganz sicher kriegen werden, das besondere Schutzbedürfnis von Frauen und Kindern in dieser Frage anerkannt und berücksichtigt wird. Smart Glasses sollen als Assistenz und zum Ausgleich von körperlicher Beeinträchtigung sehr gerne genutzt werden. Da muss klar differenziert und Ausnahmen bei Nutzungsverboten geschaffen werden. Aber sobald mit Smart Glasses eine neueDimension des Voyeurismus in unserer Gesellschaft etabliert wird, ist eine Grenze erreicht.

Und diese Grenze müssen wir ziehen, datenschutzrechtlich und strafrechtlich.

Wir werden die Gefahren von Smart Glasses in unsere Informationskampagne zur digitalen Gewalt aufnehmen und auch die Information für die Nutzenden darüber, was erlaubt ist und was nicht. Denn die Datenschutzbeauftragten haben es vor zwei Wochen sehr treffend formuliert: „Den Nutzenden muss bewusst sein, dass nicht alles, was technisch mit Smart Glasses möglich ist, auch rechtlich zulässig ist.“

Und wir fordern, dass die Prüfung der Bundesnetzagentur zu Hersteller- und Vertriebsverboten sich künftig nicht auf die theoretische Erkennbarkeit von Aufnahmesignalen konzentriert, sondern darauf, ob ein Gebrauchsgegenstand dazu geeignet ist, unerkennbar aufzunehmen. Das Missbrauchspotenzial muss im Mittelpunkt stehen, wir fordern eine Änderung des § 8 TDDDG.

Die Grenzen technischer Freiheit müssen genau dort liegen, wo Datenschutz verletzt wird, wo die Persönlichkeitsrechte von Frauen, Männer und Kinder verletzt werden, und, nennen wir es beim Namen, wo aus technischen Hilfsmitteln digitale Gewalt wird.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Catharina Nies

Sprecherin für Migration, Flucht, Frauen, Gleichstellung, Familie, Kinder, Kita

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