Unsere Landtagsinitiativen haben sich ausgezahlt

Unsere Landtagsinitiativen in Richtung des Bundes haben sich ausgezahlt. Endlich soll es Fairness geben für uns Schleswig-Holsteiner*innen. Die Senkung der Netzentgelte soll zu einer Senkung der Strompreise führen.

Wir stellen uns gegen Antisemitismus

Heute gedenken wir des unmenschlichen Terrorangriffs auf Israel am 7. Oktober. Ein traumatisierender Tag für ganz Israel, für die Jüd*innen in der ganzen Welt, auch in Schleswig-Holstein.

Der Solarerlass schafft Planungssicherheit

Wir brauchen Solarenergie auf der Freifläche, denn der Ausbau ist schneller und effizienter als der relativ kleinteilige Photovoltaik-Ausbau auf privaten Dächern. Das Ziel der Landesregierung ist aber nach wie vor, den Ausbau dieser Freiflächen-Solaranlagen auf Flächen zu lenken, die bereits belastet sind. Wir wollen den Bau von Solaranlagen auf bereits versiegelten Flächen wie Dächer und Parkplätze forcieren, was wir mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz auch tun.

Ein Erfolg für Klimaschutz und Klimaanpassung – mit Pragmatismus und Planungssicherheit!

Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein, das Land auf die Klimakrise vorzubereiten. Das Klimaziel 2040 wird festgeschrieben und damit auch Grundlage aller klimapolitischen Vorhaben des Landes. Das ist ein riesiger Erfolg! Neben Klimaschutz schreiben wir auch die Anpassung an die Erderwärmung fest. Künftig werden alle Kreise Klimaanpassungskonzepte erstellen und erhalten dafür Unterstützung vom Land.

Die FDP muss endlich den Weg freimachen für den DigitalPakt 2.0

Die FDP hat in diversen Wahlkämpfen einen Schwerpunkt auf eine gut ausgestattete Digitalisierung im Bildungsbereich gesetzt. Nun wird es ernst und die FDP priorisiert nicht das, was sie selbst im Wahlkampf immer gefordert hat: gut digitalisierte Schulen. Die FDP muss endlich den Weg freimachen für den DigitalPakt 2.0 und dabei auch einer Reform der Schuldenbremse zustimmen, damit eine Finanzierung möglich wird.

Nach Wegen suchen, um Minderheiten- und Regionalsprachen auch vor Gericht möglich zu machen

Ich könnte mir gut vorstellen, den angesprochenen Paragrafen 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass grundsätzlich Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht zulässig sind. Das wäre nur konsequent und entspricht auch dem Kurs, den Schleswig-Holstein im Umgang mit seinen Minderheiten eingeschlagen hat. Aber ganz so einfach ist es dann in der Verwaltungspraxis eben doch nicht. Es gibt verschiedene Aspekte zu bedenken.

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