Durch die Sturmfluthilfen bekommen alle Beteiligten die dringend nötige Sicherheit, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen zu können

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 11 + 27 + 44 – Errichtung eines Sondervermögens „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ des Landes Schleswig-Holstein

Dazu sagt der Sprecher für Katastrophenschutz der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dirk Kock Rohwer:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als allererstes auch von mir nochmal der Dank an alle freiwilligen Helfer, die bei dieser Ostseesturmflut mit viel Tatkraft geholfen haben. Es zeigt sich einmal mehr, wie die Menschen hier in unserem Land beisammenstehen, wenn Hilfe gefragt ist. Trotz des tragischen Unglücks auf Fehmarn und trotz der immensen Schäden, darauf komme ich später zurück, möchte ich hier meinen Hut ziehen vor den vielen Helferinnen und Helfern, die im Bereich der Ostseeküste in Aktion waren. Um ihnen ein Zeichen der Anerkennung zu erweisen, bitten wir die Landesregierung eine Auszeichnung für diese spezielle Hilfe zu gestalten und zu verleihen.

Des Weiteren gebührt der Dank der Landesregierung, dass sie schnell und entschlossen gehandelt hat. Sie hat sich unverzüglich mit den kommunalen Landesverbänden zusammengesetzt und den „Wiederaufbaufonds Flutkatastrophe 2023“ mit 200 Millionen Euro auf den Weg gebracht. An den entsprechenden Förderrichtlinien wird in drei Ministerien bereits mit Hochdruck gearbeitet.

Es werden drei Bereiche unterschieden:

  • Hilfe für die kommunale Infrastruktur: 140 Millionen Euro
  • Hilfe für den Küstenschutz (insbesondere Regionaldeiche): 40 Millionen Euro
  • Hilfe für private Einrichtungen zur Daseinsvorsorge: 20 Millionen Euro

Dadurch bekommen alle Beteiligten die dringend nötige Sicherheit, um schnellstmöglich mit dem Wiederaufbau beginnen zu können. Sei es für die Reparatur von Regionaldeichen, beschädigten Straßen oder den Wiederaufbau von Kindertagesstätten.

Für die Finanzierung wurde vorerst ein gangbarer Weg mit Beteiligung von Land, Kommunen und Trägern vereinbart, aber ich hoffe sehr, dass es dem Ministerpräsidenten gelingt, eine finanzielle Beteiligung des Bundes zu erreichen. Dadurch würde sich die Belastung von Land und Kommunen zu gleichen Teilen reduzieren.

Eine andere Frage ist die Unterstützung von Privatleuten und Unternehmen, die durch die Sturmflut Schäden erlitten haben. Leider sind die Schäden an Immobilien, anders als bei vielen Booten und PKW, im Wesentlichen vielfach nicht versichert. Aktuell gibt es offenbar auch so gut wie kein Versicherungsprodukt auf dem Markt, das die Sturmflutschäden abgedeckt hätte.

Das weist auf ein grundlegendes gesellschaftliches Problem hin: Durch den Klimawandel sind die Risiken von Naturkatastrophen erheblich gestiegen und werden auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer weiter steigen. Sich die Folgen und das Ausmaß dessen tatsächlich vorzustellen, fällt derzeit aber vielen noch schwer.

Aber meine Damen und Herren, ein guter erster Schritt ist auf jeden Fall die Debatte über die Elementarschadenpflichtversicherung, die wir hier erst kürzlich geführt haben. Es muss dringend darüber beraten werden, ob durch eine flächendeckende Pflicht die Beitragslast so weit verteilt werden kann, dass zumindest Teile der Schäden versicherbar werden. Dabei muss auch das Schadensereignis Sturmflut berücksichtigt werden.  In den momentanen Strukturen ist das für Versicherungen und deren Rückversicherungen schlichtweg nicht abbildbar. Es ist daher gut, dass sich die Landesregierung im Bundesrat – einstimmig mit 15 anderen Landesregierungen – für diesen Weg ausgesprochen hat. Die Herausforderungen durch die Klimafolgen kann die Versicherungswirtschaft natürlich nicht allein bewältigen, aber sie sollte aus meiner Sicht ein Baustein sein.

Bis dahin bin ich froh, dass klar ist, dass das Land Schleswig-Holstein auch privat Betroffene und Unternehmen, die Schäden an ihren Besitztümern erlitten haben, nicht im Sturm und Regen stehen lässt. Dazu wird unverzüglich ein Darlehensprogramm aufgelegt, das in Härtefällen auch Zuschussmöglichkeiten beinhalten soll. Über die Hausbank soll schnell und möglichst einfach ein Darlehen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro zu einem Zinssatz von 1 Prozent bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt werden können.  Anträge sollen nächste Woche gestellt werden können, um so, wenn man das vier Wochen später noch sagen kann, schnell mit Finanzmitteln die Beseitigung der Schäden zu unterstützen. Eine Härtefallregelung, die den gesamten oder aber Teile des Darlehensbetrages umwidmet in einen Zuschuss, muss nun erarbeitet werden, um auch in diesen Fällen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Diese Vorgehensweise hilft jenen Menschen, die es wirklich brauchen.

Dirk Kock-Rohwer

Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Tierschutz, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Verbraucher*innenschutz, Niederdeutsch