Verglichen mit den großen Schulgesetz-Novellen in der Vergangenheit sind die aktuellen Änderungen klein. Am meisten Kritik hat die Reform der Schulleiter*innenauswahl ausgelöst, dabei schlägt schon jetzt der Schulleiter*innenwahlausschuss, anders als der Name vermuten lässt, nach SchulG § 39 lediglich „zur Ernennung vor“.
