Wir reden heute über den sogenannten Reformstaatsvertrag. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst schon immer die Gewährleistung eines Angebots für ein möglichst breites Meinungs- und Themenspektrum. Dabei ist er an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Und an die Überparteilichkeit.
