Kulturelles Erbe ist Vielfalt

Mit der Aufnahme des kulturellen Erbes in die Verfassung machen wir deutlich: Kulturpolitik ist keine Kür, sondern öffentliche Daseinsvorsorge. Wer Kultur stärkt, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie.
Diese Verfassungsänderung ist mehr als eine symbolische Geste. Sie verpflichtet uns als Land, Kulturpolitik als zentrale Zukunftsaufgabe zu verstehen. Kultur ist, was Menschen verbindet – über Sprache, Herkunft und Generationen hinweg.

Gemeinsam über unsere Werte diskutieren

Ich begrüße sehr, dass sich die Religionsgemeinschaften heute gemeinsam in die Debatte um unsere Verfassung eingebracht haben. An vielen Orten erleben wir derzeit eine Spaltung der Gesellschaft, deswegen ist dieses breite Bündnis ein erfreuliches Zeichen. Es lohnt sich immer wieder, über unsere gemeinsamen Werte zu diskutieren. Das hat auch die Debatte zur letzten Verfassungsänderung gezeigt. Ich freue mich auf den Austausch mit allen, die für oder gegen einen Gottesbezug in der Verfassung sind.

Musikschulen brauchen eine verlässliche gesetzliche Basis

Die heutige Anhörung zeigt, wie groß das Engagement und die Bedeutung der Musikschulen für kulturelle Bildung, Teilhabe und Gemeinschaft in Schleswig-Holstein sind. Viele Verbände begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich als wichtigen Schritt, um die Musikschulen strukturell zu stärken. Wir verstehen zugleich die Kritik an Umfang und Ausgestaltung, teilen viele der Sorgen und wissen, dass der Weg noch nicht zu Ende ist. Dieses Gesetz ist die große Chance, die Musikschularbeit im Land endlich gesetzlich abzusichern und damit Planungssicherheit zu schaffen.

Weiterbildung muss für alle erreichbar und zugänglich sein

Weiterbildung ist kein Luxus, sondern Investition in unsere Transformationsfähigkeit – sozial, ökologisch, ökonomisch. Darum müssen wir das WBG SH weiterentwickeln, Grundsätze und Fördermodelle für Einrichtungen der Grundversorgung klarer fassen und in Bildungsstätten investieren. So sichern wir gleichwertige Zugänge in allen Regionen.

Grüne unterstützen Initiative für Digitalabgabe

Eine funktionierende Demokratie braucht vielfältige, unabhängige und qualitativ hochwertige Medien – gerade auf regionaler und lokaler Ebene. Die Digitalabgabe wäre ein wichtiger Schritt, um die wachsende Schieflage zwischen global agierenden Digitalkonzernen und lokalen Medienangeboten auszugleichen.

Wir haben ein modernes Denkmalschutzgesetz mit Modellcharakter für ganz Deutschland

Wir haben in Schleswig-Holstein ein modernes Denkmalschutzgesetz, das Modellcharakter für ganz Deutschland hat. Und das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern das ist das Ergebnis einer Evaluation des Gesetzes durch Expert*innen vor vier Jahren, die besagt, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Ein Ausgleich verschiedener Interessen sowie Reaktionen auf bekannte Herausforderungen des Denkmalschutzes können mit der aktuellen Gesetzesfassung hinreichend gewährleistet werden.“

Nicht nur Kindern, auch Erwachsenen fehlt oft Kompetenz im Umgang mit Social Media

Ich freue mich, dass wir diesem Thema endlich so viel Aufmerksamkeit widmen. Aber wir dürfen nicht den Fehler machen, nur auf Kinder und Jugendliche zu schauen. Denn während junge Menschen früh lernen, sich im Netz zu bewegen, fehlt vielen Erwachsenen genau diese Kompetenzen. Auch sie sind anfällig für Sucht, Fake News und Hate Speech. Kindern etwas zu verbieten ist deutlich einfacher, als dafür zu sorgen, dass in Zukunft alle – Kinder, Jugendliche und Erwachsene – einen gesunden Umgang mit Social Media pflegen. Und das sollte doch unser Ziel sein.

Der Reformstaatsvertrag lässt viel Raum

Wir reden heute über den sogenannten Reformstaatsvertrag. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst schon immer die Gewährleistung eines Angebots für ein möglichst breites Meinungs- und Themenspektrum. Dabei ist er an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Und an die Überparteilichkeit.

Ein solches Schild ist menschenverachtend und hat keinen Platz in Flensburg

Das antisemitische Ladenschild in der Duburger Straße muss umgehend abgehängt und die Tat strafrechtlich verfolgt werden. Das ist kein Spaß, sondern bitterer Ernst. Dieser Vorfall zeigt uns, dass es offenbar keine Hemmschwelle mehr gibt, antisemitisches Gedankengut offen zur Schau zu stellen. Dass es keine Angst vor echten Konsequenzen gibt, jüdischen Menschen den Einlass zu verwehren, ist ein Problem, das wir dringend angehen müssen.

Nationale Minderheiten und Volksgruppen anerkennen

Mit der Aufnahme eines neuen Absatzes 4 in Artikel 3 des Grundgesetzes würde sich Deutschland verbindlich zum Schutz der Identität seiner autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verpflichten. Das Land Schleswig-Holstein und wir Grüne unterstützen diese Anpassung des Grundgesetzes schon lange und sind zuversichtlich, dass der Bundesrat dies auch so sieht.

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