Mehr Planungssicherheit für kulturelle Bildung

Heute machen wir einen wichtigen und lange erwarteten Schritt. Wir setzen um, was wir zugesagt haben. Gleichzeitig bleibt klar: Damit das Gesetz vor Ort wirkt, werden wir seine Umsetzung eng begleiten und die Ergebnisse evaluieren. Musikalische Bildung darf nicht am Geldbeutel scheitern.

Die Schüler*innen-ID muss kommen

Wir brauchen endlich eine Schüler*innen-ID. Mit der Schüler*innen ID kann zum einen das Wissen über Schüler*innen zwischen den Schulformen erhalten bleiben, zum anderen kann damit die Bildungsbiografie von Schüler*innen verfolgt werden. Dort haben wir derzeit in Deutschland eine echte Schwäche in unserer Datenlage.

Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Besoldung

Der Landtag und die Landesregierung haben in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, die Balance zwischen angemessener Besoldung und Haushaltsdisziplin bestmöglich gewahrt, mit mehreren Besoldungsanpassungen, teilweise auch über Tarifabschlüsse hinaus, jeweils im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das werden wir auch diesmal schaffen, auch wenn es für den Landeshaushalt eine große Herausforderung wird. Heute machen wir den ersten Schritt.

Schleswig-Holstein führt eine Härtefallregelung bei den Verwaltungskostenbeiträgen ein

Ich möchte mich bei den Studierenden für Ihren Einsatz bedanken. Durch ihren Druck konnten wir eine Härtefallregelung erreichen. Wer sich die 60 Euro Verwaltungsgebühren nicht leisten kann, kann sich über den neuen Härtefallfonds des Studentenwerks die Verwaltungsgebühr erstatten lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg. Verwaltungsgebühren gibt es in fast allen Bundesländern, eine Härtefallunterstützung fast nirgends, nun aber bei uns in Schleswig-Holstein.

Verwaltungskostenbeitrag nicht ohne Härtefallregelung

Wir wollen, dass Hochschulen künftig ihre Finanzlage transparenter machen. Außerdem sollen Verfahren für Berufungen auf Lehrstellen durch eine Verringerung einzuholender Gutachten vereinfacht werden. Verträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sollen nun auch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden können.

Die Quadratmeterpreise sind in den letzten zehn Jahren stark angestiegen

In den ländlichen Gebieten können wir mit Innenverdichtung viel erreichen, denn wir haben in Schleswig-Holstein sehr große Grundstücke. Diese zu teilen oder rückwärtig zu bebauen, verbraucht weniger Fläche als Neubaugebiete am Ortsrand. Insgesamt verfolgen wir eine Politik des Möglichmachens, um den Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt zu begegnen und diesen Weg werden wir konsequent weitergehen.

Adelsprivilegien gehören nicht ins 21. Jahrhundert

Seit 1892 durfte der gemeindefreie Forstgutbezirk Sachsenwald vergleichbare Rechte wie Gemeinden wahrnehmen, ein Gutsvorsteher übernahm die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung. Ein Adelsprivileg aus dem 19. Jahrhundert gilt damit tatsächlich bis heute. Privilegien sind oftmals zäh, aber sicher nicht heilig. Ins 21. Jahrhundert gehört so etwas nicht. Wenn wir gleich abgestimmt haben, ist damit Schluss.

Die Informationsblockade des Bundes ist nicht tragbar

Wir brauchen einen Kurswechsel bei der Bundesregierung. Wir brauchen vollständige, angemessene und zeitnahe Informationen. Die Entscheidungen sind schwer genug und ohne ausreichende Informationslage werden sie unnötig erschwert. Die aktuelle Informationsblockade des Bundes ist nicht tragbar.

Wir müssen uns mit dem Thema Neurodivergenz auseinandersetzen

Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Neurodivergenzen an Schule begrüßen wir Grüne grundsätzlich sehr. Zusätzliche verpflichtende Screenings zur Ermittlung von Neurodivergenzen sind leichter gefordert als umgesetzt: Wer soll diese Screenings vornehmen? Sind die Screenings an die Schuleingangsuntersuchung angegliedert? Wenn nicht, haben wir überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal, damit ein solches Screening überhaupt flächendeckend umgesetzt werden kann? Wer trägt die Kosten? Nach welchen Kriterien wird jemand als neurotypisch oder neurodivergent beurteilt? Es gibt ja in der Wissenschaft keinen eindeutigen Konsens darüber, welche Ausprägungen unter Neurodivergenz gefasst werden sollen und welche nicht. Und wie soll nach dem Screening die Förderung der Schüler*innen ausschauen?

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