Bessere Studienbedingungen durch den Jura-Bachelor

In Zukunft wird die Studienleistung der Jurastudierenden nach erfolgreicher Schwerpunktprüfung und dem Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen für die Pflichtfachprüfung mit dem Bachelor anerkannt. Ich freue mich sehr darüber, dass sich die Situation der Jurastudierenden in Schleswig-Holstein dadurch verbessern wird.

Die Tierhaltung muss sich verändern

s braucht klare Definitionen, und verbindliche Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Es braucht klare Regelungen für den Vollzug, es braucht angemessene Sanktionsmöglichkeiten, um ein Qualzuchtverbot, dass es ja schon seit vielen Jahren gibt, auch durchzusetzen. Auch für Nutztiere brauchen wir Kriterien. So gibt es zum Beispiel schmerzhafte Gelenkveränderungen bei Mastgeflügel und Mastschweinen, die natürlich etwas mit der Haltung, aber auch mit einseitigen Zuchtzielen zu tun haben. Und es geht darum, Tierleid zu verhindern, bei Heimtieren und bei Nutztieren gleichermaßen

Mehr Planungssicherheit für kulturelle Bildung

Heute machen wir einen wichtigen und lange erwarteten Schritt. Wir setzen um, was wir zugesagt haben. Gleichzeitig bleibt klar: Damit das Gesetz vor Ort wirkt, werden wir seine Umsetzung eng begleiten und die Ergebnisse evaluieren. Musikalische Bildung darf nicht am Geldbeutel scheitern.

Die Schüler*innen-ID muss kommen

Wir brauchen endlich eine Schüler*innen-ID. Mit der Schüler*innen ID kann zum einen das Wissen über Schüler*innen zwischen den Schulformen erhalten bleiben, zum anderen kann damit die Bildungsbiografie von Schüler*innen verfolgt werden. Dort haben wir derzeit in Deutschland eine echte Schwäche in unserer Datenlage.

Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer angemessenen Besoldung

Der Landtag und die Landesregierung haben in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, die Balance zwischen angemessener Besoldung und Haushaltsdisziplin bestmöglich gewahrt, mit mehreren Besoldungsanpassungen, teilweise auch über Tarifabschlüsse hinaus, jeweils im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das werden wir auch diesmal schaffen, auch wenn es für den Landeshaushalt eine große Herausforderung wird. Heute machen wir den ersten Schritt.

Schleswig-Holstein führt eine Härtefallregelung bei den Verwaltungskostenbeiträgen ein

Ich möchte mich bei den Studierenden für Ihren Einsatz bedanken. Durch ihren Druck konnten wir eine Härtefallregelung erreichen. Wer sich die 60 Euro Verwaltungsgebühren nicht leisten kann, kann sich über den neuen Härtefallfonds des Studentenwerks die Verwaltungsgebühr erstatten lassen. Das ist ein gemeinsamer Erfolg. Verwaltungsgebühren gibt es in fast allen Bundesländern, eine Härtefallunterstützung fast nirgends, nun aber bei uns in Schleswig-Holstein.

Verwaltungskostenbeitrag nicht ohne Härtefallregelung

Wir wollen, dass Hochschulen künftig ihre Finanzlage transparenter machen. Außerdem sollen Verfahren für Berufungen auf Lehrstellen durch eine Verringerung einzuholender Gutachten vereinfacht werden. Verträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sollen nun auch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden können.

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