Wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren

Reisende Gastronom*innen müssen in Schleswig-Holstein für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beschließen. Das wollen wir ändern. Andere Bundesländer, wie das Schwarz-Grüne NRW, gehen bereits mit gutem Beispiel voran. Das Anliegen ist richtig und wir wollen auch an dieser Stelle entbürokratisieren.

Die Task Force Geldwäsche kommt

Sämtliche Stellen bei der neuen Ermittlungseinheit sind für Schleswig-Holstein gut angelegtes Geld. Denn deren Arbeit macht sich für das Land direkt bezahlt und spielt ein Vielfaches der gezahlten Bezüge wieder ein. Dabei muss man im Hinterkopf haben, dass die Vermögenswerte, die durch die Ermittlungseinheit im Strafverfahren eingezogen werden, direkt der Landeskasse zugutekommen.

Das Landesblindengeld wird erhöht

Natürlich möchten die blinden Menschen in Schleswig-Holstein nicht weniger gut unterstützt werden als Blinde in anderen Bundesländern. Und ja, die UN-Behindertenrechtskonvention, die wir gerade gefeiert haben, gebietet uns Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen und Menschen mit Behinderungen die dafür erforderliche Unterstützung zu gewähren. Und diesem Ziel dienen natürlich die Nachteilsausgleiche für blinde, seebehinderte, gehörlose, schwerhörige Menschen und andere.

Diese Reform ist nicht perfekt, aber sie ist allemal besser als keine Reform

Den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein geht es nicht gut. Viele schreiben rote Zahlen, einige Kliniken müssen Insolvenz anmelden. Kommunale Häuser werden an private Investoren verkauft. Angebote werden eingeschränkt, gerade in der Geburtshilfe. Betten und Abteilungen können vorübergehend nicht betrieben werden, weil zu wenig Personal da ist. Wir haben in Deutschland im stationären Bereich einen Mangel an Personal und zu wenig Geld im System. Gleichzeitig leisten wir uns viele Kliniken und viele Betten, die nicht immer ausgelastet sind.

Das Maßnahmenpaket Pflege ist ein riesengroßer Erfolg

Pflege geht uns alle an. Jeder und jede hat im Laufe ihres Lebens mit Pflege zu tun: als Angehörige*r einer pflegebedürftigen Person, vielleicht sogar als Tochter oder Partner*in die pflegt, wenn wir selbst Unterstützung benötigen, oder auch im beruflichen Umfeld, beispielsweise als Pflegekraft.
In Schleswig-Holstein werden zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die meisten davon ohne professionellen Pflegedienst. Das bedeutet, der größte Pflegedienst im Land sind die pflegenden Angehörigen!

Agrar- und Umweltpolitik mit den Menschen und für die Natur

Die Systeme, die in der Natur vorkommen, sind durch eine hohe Diversität gekennzeichnet und funktionieren in einem Kreislauf. Greifen wir Menschen in diese Systeme ein, wird aus dem Kreislauf schnell ein Förderband – das ist der Unterschied! Natürliche Systeme sind auf Dauer angelegt, menschliche auf den Moment. Natürliche Systeme leben von der Vielfalt und können Schocks abfedern – und genau das macht sie resilient und in ihrer Ganzheit effizient!

Unser Bestattungsgesetz eröffnet viele Möglichkeiten

Schon jetzt gibt es eine vielfältige Bestattungskultur. Der Weg im Sarg zum kirchlichen Friedhof ist nicht vorgegeben. Er ist nicht die einzige Möglichkeit, sondern eine unter mehreren. Menschen lassen sich verbrennen, finden ihre letzte Ruhe in Wäldern oder in der See. Mit oder ohne religiöse Worte und Rituale, anonym oder mit einer geschmückten Grabstätte. Und dann gibt es ja in Schleswig-Holstein noch die Möglichkeit der Reerdigung. Eine neue Bestattungsform, bei der der Leichnam über 40 Tage zu Erde zerfällt, also kompostiert wird. Unser Bestattungsgesetz wird dieser Vielfalt gerecht und eröffnet viele Möglichkeiten.

Wir setzen das Urteil des Landesverfassungsgerichts fristgerecht um

Das Finanzausgleichsgesetz ist durch Veränderungen in der Systematik der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen beziehungsweise zwischen den Kommunen untereinander einem permanenten Wandel unterworfen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir eine weitere Etappe zurück, und es wird nicht die letzte sein.

Häusliche Gewalt dürfen wir als Gesellschaft nicht zulassen

Für Schleswig-Holstein führen wir die elektronische Aufenthaltsüberwachung in Form einer Fußfessel mit Blick auf die Fälle des landesweiten Hochrisikomanagements ein. Wir haben uns dabei entschieden, nicht auf Gewaltschutzanordnungen abzuheben, sondern zielen zentral auf die konkretisierte Gefahr eines Angriffs mit einer erheblichen Intensität oder Auswirkung ab. Diese Gefahr ist die zentrale Voraussetzung für die Anwendung der Fußfessel und die Anwendbarkeit in der Praxis ist ein wichtiger Punkt, denn andere Bundesländer haben dafür bereits Regeln, aber sehr wenige Anwendungsfälle.

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