Verwaltungskostenbeitrag nicht ohne Härtefallregelung

Wir wollen, dass Hochschulen künftig ihre Finanzlage transparenter machen. Außerdem sollen Verfahren für Berufungen auf Lehrstellen durch eine Verringerung einzuholender Gutachten vereinfacht werden. Verträge für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sollen nun auch für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden können.

Wir müssen uns mit dem Thema Neurodivergenz auseinandersetzen

Mehr Aufmerksamkeit für das Thema Neurodivergenzen an Schule begrüßen wir Grüne grundsätzlich sehr. Zusätzliche verpflichtende Screenings zur Ermittlung von Neurodivergenzen sind leichter gefordert als umgesetzt: Wer soll diese Screenings vornehmen? Sind die Screenings an die Schuleingangsuntersuchung angegliedert? Wenn nicht, haben wir überhaupt ausreichend qualifiziertes Personal, damit ein solches Screening überhaupt flächendeckend umgesetzt werden kann? Wer trägt die Kosten? Nach welchen Kriterien wird jemand als neurotypisch oder neurodivergent beurteilt? Es gibt ja in der Wissenschaft keinen eindeutigen Konsens darüber, welche Ausprägungen unter Neurodivergenz gefasst werden sollen und welche nicht. Und wie soll nach dem Screening die Förderung der Schüler*innen ausschauen?

Wir schaffen die Rahmenbedingungen für gute Bildung

Wir sind in Schleswig-Holstein weiterhin in einer herausfordernden Finanzlage. Es sind leider keine üppigen Gestaltungsmöglichkeiten momentan möglich. Dennoch werden mehr Lehrkräftestellen geschaffen. Annabelle Krämer hat vorhin behauptet, dass wir keine Stellen schaffen. Das ist falsch. Zum Schuljahr 2025/2026 gibt es einen wachsenden Bedarf von 420 Stellen aufgrund der steigenden Schüler*innenzahlen. Zum Schuljahr 2026/2027 gibt es einen steigenden Bedarf von 383 neue Stellen.

Die Hochschulen müssen verlässlich planen können

Das Verfahren zu den Ziel- und Leistungsvereinbarungen ist wichtig. Aber der Prozess, der uns hier hinführt, ist, um es mal ganz vorsichtig zu sagen, erklärungsbedürftig. Die parlamentarische Beteiligung im gesamten ZLV-Verfahren ist nicht auf der Höhe dessen, wie ich mir eine parlamentarische Beteiligung vorstelle. Damit will ich niemanden kritisieren, weil niemand von den Akteuren, weder das Bildungsministerium noch die Hochschulen, noch die regierungstragenden Fraktionen, noch die Opposition etwas dafürkönnen. Das Verfahren ist auch fast genauso verlaufen, wie in der letzten Legislaturperiode, aber ich möchte an dieser Stelle nochmal anregen, dass wir uns für die nächsten Ziel- und Leistungsvereinbarung überlegen, wie wir als Parlament stärker dieses Verfahren begleiten können.

Ein echter Wumms für politische Bildung in Schleswig-Holstein

Schon ab dem kommenden Schuljahr werden wir zusätzliche Mittel in WiPo-Lehrkräfte für Gemeinschaftsschulen und Gymnasien zur Verfügung stellen. Mehr Lehrkräfte für WiPo, mehr politische Bildung an unseren Schulen. Die Sekundarstufe I profitiert also schon früher als bisher geplant von mehr Stunden. Das ist richtig, denn gerade in der Sekundarstufe I wird die Grundlage für politische Bildung gelegt.

Kinder stärken heißt, so früh wie möglich anzusetzen

Wenn wir nicht wollen, dass der Bildungserfolg eines Kindes nicht weiter von seiner sozialen Herkunft abhängt, dann müssen wir deutlich früher ansetzen als bisher. Neben einer Stärkung der Frühen Hilfen müssen wir unseren Fokus auf die frühkindliche Bildung und die Vorbereitung auf den Übergang in die Schule legen. Und zwar in jeder Grundschule und in jeder Kita in Schleswig-Holstein.

Kooperationen für Oberstufen stärken das Recht auf Bildung 

Wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern mehr Freiräume für unsere Lehrkräfte. Wir brauchen eine gezielte Entlastung der Schulen, wir brauchen multiprofessionelle Teams, und wir brauchen eine Bildungspolitik, die die Energie der Lehrkräfte auf das Wesentliche lenkt – nämlich auf gute Bildung für unsere Schüler*innen. 

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